FAQ 2026
Ergänzend zu den Teilnahmebedingungen findet Ihr hier alle wichtigen Informationen zum APPLAUS-Award, zur Bewerbung und zum Juryverfahren.
Das APPLAUS-Team unterstützt Euch bei Fragen rund um den Award und die Bewerbung gerne per E-Mail oder telefonisch während der Sprechzeiten:
bewerbung@applaus-award.de
030 531 475 45 620
Mo, Di & Do von 14 bis 17 Uhr
Mi von 10 bis 13 Uhr
Sollte der Bewerbungsprozess für Euch nicht barrierefrei zugänglich sein, wendet Euch bitte an uns. Wir unterstützen Euch gerne beim Ausfüllen der Bewerbung.
Fragen zu den Kategorien
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Der Preis zeichnet kulturell herausragende, qualitativ anspruchsvolle und trendsetzende Livemusikprogramme sowie Spielstätten aus allen Genres der Popularmusik und des Jazz für das Jahr 2025 aus.
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Programmbezogene Kategorien:
- Beste Livemusikprogramme (bis zu 40.000 €)
- Beste Livemusikspielstätten (bis zu 25.000 €)
- Beste kleine Spielstätten und Konzertreihen (bis zu 10.000 €)
Themenspezifische Kategorien:
- Awareness, Inklusion & Nachhaltigkeit (je bis zu 10.000 €)
Weitere Auszeichnungen:
- Hauptpreise: Unter allen Auszeichnungen in den programmbezogenen Kategorien vergibt die Jury jeweils einen Hauptpreis (ohne zusätzliche Dotierung).
- Undotierte Auszeichnungen: Bei Überschreitung der Fördermittelgrenze können Spielstätten in den Kategorien Beste Livemusikprogramme und Beste Livemusikspielstätten eine undotierte Auszeichnung erhalten.
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Die folgende Zusammenfassung dient als erste Orientierung, welche Kategorie am besten zu Euch passt. Schaut Euch die Auszeichnungskriterien in den Teilnahmebedingungen in Ruhe an – dann wisst Ihr, worauf es neben den formalen Kriterien im Detail ankommt und könnt Eure Antworten in der Bewerbung gezielt darauf ausrichten.
- Beste Livemusikprogramme:
Entscheidend sind ein klares kuratorisches Konzept und hohe künstlerische Qualität. Außerdem fließen u. a. das Verhältnis nationaler und internationaler Acts, Geschlechtergerechtigkeit und Diversität, die Förderung von Nachwuchskünstler:innen – insbesondere aus der regionalen Szene – sowie faire Auftrittsbedingungen in die Bewertung ein.
- Beste Livemusikspielstätten:
Bewertet wird das Gesamtkonzept der Spielstätte. Dazu zählen u. a. Programmqualität, faire Konditionen für Künstler:innen, Gleichstellung, Inklusion, Personalpolitik, Produktionsbedingungen, Nachhaltigkeitsmaßnahmen sowie kulturelles Engagement.
- Beste kleine Spielstätten und Konzertreihen:
Im Fokus stehen eine kreative, trendsetzende Programmgestaltung, faire Konditionen für Künstler:innen sowie nachhaltiges und kulturelles Engagement.
- Awareness:
Bewertet werden Qualität und konsequente Umsetzung des Awareness-Konzepts – darunter Maßnahmen gegen Diskriminierung und Gewalt sowie eine diskriminierungssensible Veranstaltungsorganisation.
- Inklusion:
Bewertet werden Maßnahmen, die Barrierefreiheit fördern und die Teilhabe von Menschen mit Behinderung, chronischen Erkrankungen oder neurodiversen Bedürfnissen verbessern.
- Nachhaltigkeit:
Bewertet werden vorbildliche Umweltmaßnahmen z. B. in den Bereichen Energie, Mobilität und Ressourcenschonung, die als Inspiration für die Branche dienen.
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Wenn bei Euch das kuratierte Livemusikprogramm im Mittelpunkt steht – also die Auswahl der Künstler:innen, die Programmgestaltung und faire Auftrittsbedingungen – seid Ihr eher in der Kategorie Beste Livemusikprogramme richtig.
Wenn Ihr Eure Spielstätte als Gesamtkonzept versteht – also neben dem Programm auch Produktionsbedingungen, Inklusion, Diversität, Personalstruktur und gesellschaftliches Engagement eine große Rolle spielen – dann ist Beste Livemusikspielstätten wahrscheinlich die passendere Kategorie.
Für die Wahl der Kategorie empfehlen wir eine Abwägung anhand der Auszeichnungskriterien in den Teilnahmebedingungen. Auch ein Blick auf ausgezeichnete Spielstätten der vergangenen Jahre kann zusätzlich helfen, ein besseres Gefühl für die passende Einordnung zu bekommen.
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Die Jury vergibt die Hauptpreise als besondere Würdigung unter den regulären Preisträger:innen (ohne zusätzliche Dotierung). Eine separate Bewerbung dafür ist nicht möglich.
Fragen zur Teilnahmeberechtigung
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Bewerben können sich Betreiber:innen von Livemusikspielstätten sowie regionale Veranstalter:innen von Konzertreihen mit Sitz in Deutschland.
Veranstalter:innen ohne eigene Spielstätte können sich nur in der Kategorie Beste kleine Spielstätten und Konzertreihen bewerben.
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Ja, auch frühere Preisträger:innen können sich erneut bewerben. Ausgenommen sind jedoch Livemusikspielstätten und Veranstalter:innen, die drei Jahre in Folge (2023, 2024 und 2025) mit dem APPLAUS ausgezeichnet wurden – diese sind 2026 von der Teilnahme ausgeschlossen. Auch undotierte Auszeichnungen sowie Auszeichnungen in den Kategorien Awareness, Inklusion und Nachhaltigkeit aus den drei Vorjahren fallen darunter.
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Ja, wenn Eure Spielstätte mehrere Räume hat und die Konzerträume, die Ihr für die Bewerbung auswählt, einzeln oder in Summe maximal 1.000 Personen (unbestuhlt) ergeben.
Teilnahme möglich:
- Zwei Räume mit 300 und 600 Plätzen (Gesamtkapazität: 900)
Teilnahme eingeschränkt möglich:
- Zwei Räume mit 400 und 800 Plätzen (Gesamtkapazität: 1.200)
→ Bewerbung nur für einen Raum möglich, wenn mit den Konzerten in diesem Raum die Mindestkonzertanzahl erreicht wurde
→ Konzerte, die in beiden Räumen gleichzeitig stattfanden, zählen nicht
- Drei Räume mit 200, 1.000 und 600 Plätzen (Gesamtkapazität: 1.800)
→ Bewerbung nur für einen bzw. zwei Räume möglich, wenn mit den Konzerten in diesem Raum bzw. diesen Räumen die Mindestkonzertanzahl erreicht wurde
→ Konzerte, die in allen Räumen gleichzeitig stattfanden, zählen nicht
Teilnahme nicht möglich:
- Ein einzelner Raum mit 1.200 Plätzen
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Die Initiative Musik kann im Rahmen der Vorprüfung Nachweise anfordern. Entscheidend ist die maximale Anzahl an Stehplätzen bei Konzerten in allen Innenräumen der Spielstätte. Mögliche Nachweise sind z. B. Brandschutzkonzepte, Konzessionen, Genehmigungen, Grundrisse oder Mietverträge. Eigenbelege werden nicht akzeptiert. Bei Grundrissen ohne offizielle Kapazitätsangabe wird mit „2 Personen pro Quadratmeter“ gerechnet.
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- Beste Livemusikprogramme & Beste Livemusikspielstätten:
→ mindestens 48 Konzerte in 2025
→ Eine Bewerbung ist in diesen Kategorien nur für Betreiber:innen von Livemusikspielstätten möglich.
- Beste kleine Spielstätten und Konzertreihen:
→ mindestens 10 Konzerte in 2025
→ Betreiber:innen von Livemusikspielstätten: Eine Bewerbung ist nur möglich, wenn 2025 nicht mehr als 47 Konzerte veranstaltet wurden. Ab 48 Konzerten ist eine Bewerbung nur in den Kategorien Beste Livemusikprogramme oder Beste Livemusikspielstätten möglich.
→ Veranstalter:innen ohne eigene Spielstätte: mindestens 10 Konzerte einer zusammenhängenden und unter einem Namen kuratierten Konzertreihe über mindestens 12 Kalenderwochen in 2025.
- Awareness, Inklusion und Nachhaltigkeit:
→ mindestens 10 Konzerte in 2025
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Veranstaltungen, bei denen Livemusik öffentlich konzertmäßig von Musiker:innen und Bands aufgeführt wird und im Vordergrund steht. Für das Konzert wird geworben und das Publikum kommt vor allem wegen der musikalischen Darbietung. Mehrere Live-Acts an einem Tag zählen als eine Veranstaltung, sofern nur einmal Eintritt gezahlt wurde. Künstlerische DJs zählen ebenfalls als Livemusikveranstaltung.
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Formate, bei denen konzertmäßig aufgeführte Livemusik nicht im Fokus steht, z. B.:
- (Musikalische) Lesungen
- Open Stages / Jam Sessions ohne kuratierten Opener
- Stummfilmvertonungen
- Comedy & (Musik-)Kabarett
- Reine Streamingveranstaltungen
- Workshops
- Sing-alongs
- Vernissagen / Finissagen
Ebenfalls nicht eingereicht werden können z. B.:
- Veranstaltungen außerhalb der eigenen Spielstätte (Open-Air ausgenommen)
- Veranstaltungen im Bereich Klassik / E-Musik
- Geschlossene Veranstaltungen oder Veranstaltungen für einen exklusiven Besucher:innenkreis
- Bewerbungen von Musiker:innen mit eigenen Tourterminen als Konzertreihe
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„Künstlerische DJs“ spielen nicht nur einen Tonträger ab. Sie nutzen Tonträger und technische Hilfsmittel, um verschiedene Musikstücke zu neuen Klangbildern und Kompositionen zusammenzuführen (siehe auch Urteil des Bundesfinanzhofs vom 18.08.2005, Az. V R 50/04). Das Ergebnis muss die Qualität eines neuen künstlerischen Produkts besitzen. Kriterien, die dafür sprechen:
- erhalten eine Gage
- veröffentlichen eigene Werke
- treten auch außerhalb von Diskotheken auf (z. B. öffentlichen Veranstaltungen, Radiosendern)
- haben ein Künstler:innenprofil (z. B. Spotify, Instagram, Soundcloud, Resident Advisor)
- sind als eigenständiger Programmpunkt gelistet
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Bei Bewerbungen von Spielstätten sind Open-Air-Konzerte grundsätzlich zulässig. Bei Veranstalter:innen von Konzertreihen dürfen sie maximal 50 % des Gesamtprogramms ausmachen. Reine Open-Air-Veranstalter:innen sind von der Bewerbung ausgeschlossen.
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Sogenannte „Fliegende Bauten“ (z. B. fahrbare oder mobile Bühnen) sind bauliche Anlagen, die geeignet und bestimmt sind, wiederholt aufgestellt und abgebaut zu werden.
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- Ja, wenn die öffentliche Förderung unter 40 % liegt (gemessen am Gesamtumsatz) in den Kategorien Beste Livemusikprogramme oder Beste Livemusikspielstätten.
- Ja, für eine undotierte Auszeichnung, wenn die Förderung bei 40 % oder mehr liegt (gemessen am Gesamtumsatz) in den Kategorien Beste Livemusikprogramme oder Beste Livemusikspielstätten. Die Jury kann insgesamt bis zu fünf solcher Auszeichnungen vergeben.
- Ja, ohne Fördermittelgrenze in den Kategorien Beste kleine Spielstätten und Konzertreihen, Awareness, Inklusion und Nachhaltigkeit.
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Für die Berechnung zählen alle im Jahr 2025 erhaltenen öffentlichen Mittel: regelmäßige Förderungen zur Grundfinanzierung sowie projektbezogene, einmalige oder unregelmäßige Zuwendungen. Diese werden ins Verhältnis zum Gesamtumsatz der Spielstätte gesetzt. Auch Förderungen durch die Initiative Musik zählen mit. Preisgelder (z.B. APPLAUS) gelten nicht als Fördermittel und werden nicht mitgerechnet. Auch unbare Leistungen wie mietfreie Räume oder Personal (z. B. gestellt durch die Kommune) zählen als Förderung.
Wenn Ihr Fragen zur Berechnung habt, wendet Euch bitte vor Einreichen Eurer Bewerbung an das APPLAUS-Team, damit Ihr Eure Teilnahmeberechtigung in der gewählten Kategorie nicht gefährdet.
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Die Initiative Musik prüft stichprobenartig Gewinn- und Verlustrechnungen oder andere geeignete Nachweise für das Jahr 2025. In komplexen Fällen kann ein Testat durch eine Steuerberatung oder Wirtschaftsprüfung erforderlich sein.
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Der APPLAUS möchte insbesondere Livemusikspielstätten auszeichnen, die überwiegend eigenwirtschaftlich arbeiten, also vor allem durch Programmarbeit, Ticketverkäufe, Gastronomie oder andere eigene Einnahmen finanziert sind.Die Fördermittelgrenze sorgt außerdem für vergleichbare Wettbewerbsbedingungen, damit kleinere unabhängige Orte nicht mit institutionell geförderten Einrichtungen konkurrieren, die meist über größere Förderbudgets verfügen undein geringeres wirtschaftliches Risiko tragen.
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Kleinstveranstalter:innen haben oft sehr geringe Budgets. Dadurch kann die Fördermittelgrenze schnell erreicht werden – z. B. durch die kostenfreie Bereitstellung eines Veranstaltungsraums. Um die Teilnahme zu ermöglichen, entfällt die Regelung in dieser Kategorie.
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Die Spielstätte muss über das Jahr hinweg kontinuierlich Livemusikveranstaltungen durchführen. Begründete Unterbrechungen (z. B. wegen Renovierung) sind bis zu drei Monate im Jahr 2025 zulässig – am Stück oder verteilt. Reguläre Sommerpausen gelten nicht als Unterbrechung, sollten aber eine angemessene Dauer nicht überschreiten.
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Nicht teilnehmen können:
- Livemusikspielstätten und Veranstalter:innen, die die Auszeichnung in den Jahren 2023, 2024 und 2025 dreimal in Folge erhalten haben
- Juristische Personen des öffentlichen Rechts sowie Unternehmen mit mehrheitlicher Beteiligung öffentlicher Institutionen
- Fliegende Bauten (z. B. fahrbare oder mobile Bühnen), Konferenz- und Eventcenter/-hallen, Tonstudios, Musikschulen und Gemeindesäle
- Reine Festival-, Open-Air- und Tourneeveranstalter:innen
- Unternehmen mit eröffnetem Insolvenzverfahren
- Spielstätten oder Veranstalter:innen, die verfassungsfeindliche, gesetzeswidrige oder strafbare Inhalte verbreiten und gewaltverherrlichende oder jugendgefährdende Schwerpunkte setzen.
Fragen zur Bewerbung
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Ja, maximal zwei. Eine Bewerbung in einer programmbezogenen Kategorie (Beste Livemusikprogramme, Beste Livemusikspielstätten oder Beste kleine Spielstätten und Konzertreihen) und eine Bewerbung in einer themenspezifischen Kategorie (Awareness, Inklusion oder Nachhaltigkeit).
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Ja, eine Bewerbung in einer themenspezifischen Kategorie ist auch unabhängig von einer Bewerbung in einer programmbezogenen Kategorie möglich.
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Eine Übersicht über alle nötigen Angaben, Unterlagen und Fragen je Kategorie findet Ihr im Musterformular.
Pflichtunterlagen:
- Auflistung der Livemusikveranstaltungen 2025
→ Bitte zwingend die offizielle Vorlage als Excel oder Numbers verwenden
→ Hier geht’s zur Ausfüllhilfe
- Aktueller Handels-/Vereinsregisterauszug, Gewerbeanmeldung oder eine vergleichbare Legitimationsunterlage (ggf. zusätzlich mit Vollmacht)
→ Aktuelle Handels- und Vereinsregisterauszüge können kostenlos über das Registerportal heruntergeladen werden.
- (Digitaler) Monatsflyer oder Veranstaltungsprogramm (beliebiger Monat 2025)
Optional (je nach Kategorie):
- Bis zu drei Fotos der Spielstätte
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Nein, die offizielle Vorlage als Excel oder Numbers muss zwingend verwendet werden, damit die Angaben vollständig und vergleichbar sind. Die Auflistung der Livemusikveranstaltungen 2025 ist eine wichtige Grundlage für die Bewertung durch die Jury und sollte entsprechend sorgfältig ausgefüllt werden. Ein Upload eigener Auflistungen ist nicht möglich.
→ Hier geht’s zur Ausfüllhilfe
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- Eigenveranstaltung: Ihr wart alleinige:r Hauptveranstalter:in mit voller inhaltlicher und finanzieller Hauptverantwortung.
- Kooperation: Die Veranstaltung wurde im Zusammenschluss mit anderen Akteur:innen organisiert und durchgeführt, die inhaltliche und vor allem finanzielle Hauptverantwortung lag überwiegend (> 50 %) bei Euch. Eine Kooperation erfordert eine tatsächliche inhaltliche oder finanzielle Zusammenarbeit der Akteur:innen im Projekt. Die bloße Überlassung eines Raumes oder branchenübliche Absprachen, z. B. zwischen Veranstalter:in und Location in Vorbereitung eines Konzerts, gelten nicht als Kooperation.
- Rental: Externe Veranstalter:innen haben Eure Spielstätte gemietet.
→ Veranstalter:innen ohne eigene Spielstätte können nur Eigenveranstaltung oder Kooperation auswählen, nicht Rental.
Generell gilt: Veranstaltungen, bei denen die inhaltliche und finanzielle Hauptverantwortung nicht überwiegend (> 50 %) bei Euch lag, dürfen nicht angegeben werden.
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Ja, aber sie müssen in der Vorlage als Excel oder Numbers zur Auflistung der Livemusikveranstaltungen 2025 in der entsprechenden Spalte per Dropdown eindeutig als Rental gekennzeichnet werden.
→ Hier geht’s zur Ausfüllhilfe
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- „Pay to Play“-Modelle sind ausgeschlossen, z. B. wenn Künstler:innen Grundkosten wie Raummiete, Hauspersonal oder Haustechnik tragen oder Einnahmen garantieren müssen.
- Prozentuale Doordeals sind erlaubt, wenn mindestens 50 % der Einnahmen ab dem ersten Euro an die Künstler:innen gehen und keine pauschalen Kosten vorab abgezogen werden.
- Ausnahme: Eine garantierte, angemessene Gage plus Beteiligung ab Break-Even ist möglich.
Fragen zum Bewerbungsverfahren
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Die Bewerbung kann online über das Bewerbungstool eingereicht werden – vom 23. April 2026 (12:00 Uhr) bis zum 21. Mai 2026 (12:00 Uhr).
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Nein, der Zeitpunkt der Einreichung innerhalb der Frist hat keinen Einfluss auf die Juryentscheidung.
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- Prüfung der Bewerbung: Die Initiative Musik prüft alle Bewerbungen auf Vollständigkeit und Teilnahmeberechtigung (z. B. Plausibilität der Angaben, Kapazitätsgrenze, Mindestkonzertanzahl).
- Rückfragen bei Unklarheiten: Falls Unterlagen bzw. Angaben fehlen oder Unklarheiten bestehen wird die angegebene Ansprechperson per E-Mail oder Telefon kontaktiert.
- Zulassung zum Juryverfahren: Vollständige und teilnahmeberechtigte Bewerbungen erhalten nach Abschluss der Prüfung eine Benachrichtigung.
- Absage bei Nicht-Erfüllung der formalen Kriterien: Wenn eine Bewerbung die Teilnahmebedingungen offensichtlich nicht erfüllt, erfolgt nach der Vorprüfung eine formale Absage – ggf. ohne zusätzliche Rückfrage.
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Die Preisträger:innen werden voraussichtlich Anfang Oktober per E-Mail benachrichtigt. Von Nachfragen zum Stand der einzelnen Bewerbungen bitten wir bis dahin abzusehen.
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Voraussichtlich im November. Der genaue Termin und Ort werden bald bekannt gegeben.
Fragen zu den Preisgeldern
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Die angegebenen Preisgelder sind die maximale Dotierung pro Kategorie. Ziel ist, die Beträge möglichst in voller Höhe auszuschütten – eine Garantie gibt es aber nicht. Die tatsächliche Höhe der Preisgelder hängt u. a. vom Gesamtbudget, der Anzahl der Auszeichnungen und der finalen Auswahl der Jury ab. Das Preisgeld kann daher auch unter der Maximalsumme liegen.
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Das Preisgeld soll vorrangig künstlerisch-kulturelle Projekte fördern und die Fortführung des prämierten oder eines vergleichbaren Livemusikprogramms ermöglichen. Es soll insbesondere dazu beitragen, die Bedingungen für Künstler:innen zu verbessern. Die Verwendung für den Betrieb der prämierten Spielstätte ist ebenfalls zulässig.
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Ja, innerhalb von sechs Monaten nach Auszahlung ist ein kurzer Sachbericht erforderlich. Darin gebt Ihr in groben Zügen an, wofür das Geld ausgegeben wurde oder zukünftig ausgegeben werden soll (Belege sind nicht nötig). Ihr könnt auch weitere Effekte der Auszeichnung erwähnen (z. B. Medienresonanz, (politische) Aufmerksamkeit/Wertschätzung oder Sponsoring).
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In der Regel kurz nach der Preisverleihung.
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Ja, in der Regel schon. Steuerrechtliche Fragen solltet Ihr individuell mit einer Steuerberatung klären.
Hinweis: Diese Information ersetzt keine Steuerberatung. Bei detaillierten Fragen wendet Euch bitte an eine Steuerberatung oder Wirtschaftsprüfung.
Fragen zum Juryverfahren
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Die APPLAUS-Jury besteht aus einer Hauptjury für die programmbezogenen Kategorien Beste Livemusikprogramme, Beste Livemusikspielstätten und Beste kleine Spielstätten und Konzertreihen sowie aus unabhängigen Fachjurys für die themenspezifischen Kategorien Awareness, Inklusion und Nachhaltigkeit.
Die Hauptjury umfasst neun Expert:innen als fachkundigen Querschnitt der Musik- und Livebranche, darunter z. B. Booker:innen, Musiker:innen und Musikjournalist:innen. Die Fachjurys für Awareness, Inklusion und Nachhaltigkeit bestehen jeweils aus drei Expert:innen.
Jurymitglieder werden jeweils für drei Jahre berufen. Da die Amtszeiten zu unterschiedlichen Zeitpunkten beginnen, setzt sich die Jury bei jeder Ausgabe neu zusammen.
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Die Jury bewertet die Bewerbungen auf Basis ihrer fachlichen Expertise. Grundlage sind das ausgefüllte Bewerbungsformular, das eingereichte Livemusikprogramm sowie ggf. weitere verlinkte Materialien. Maßgeblich sind die in den Teilnahmebedingungen definierten Bewertungskriterien der jeweiligen Kategorie, die sich auch in den Fragen im Bewerbungstool widerspiegeln.
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Zunächst bewertet jedes Jurymitglied die Bewerbungen individuell per Online-Voting. Die Ergebnisse werden zu einem Ranking zusammengeführt, das als Grundlage für die Diskussion dient. In mehreren Jurysitzungen werden die Bewerbungen gemeinsam besprochen, offene Fragen geklärt und die finalen Preisträger:innen ausgewählt. Auf Grundlage dieser Auswahl entscheidet die Initiative Musik in Abstimmung mit BKM über die Auszeichnungen.
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Nein. Die Entscheidungen der Jury werden weder öffentlich noch gegenüber den Bewerber:innen begründet. Das sichert einen unabhängigen Auswahlprozesses und schützt die Vertraulichkeit der Jurysitzungen. Bewerber:innen dürfen mit Jurymitgliedern nicht über Sitzungsinhalte, Abstimmungen oder Begründungen sprechen. Die Auswahl der Preisträger:innen erfolgt im Juryverfahren auf Grundlage der veröffentlichten Auszeichnungskriterien und beruht auf Mehrheitsentscheidungen der jeweiligen Jury. Da die Kriterien je Kategorie ggf. unterschiedlich gewichtet werden und mehrere Aspekte in die Bewertung einfließen, lässt sich in der Regel kein einzelner, ausschlaggebender Grund für oder gegen eine Auszeichnung benennen.