FAQ

Fragen zu den Kategorien

Der Preis wird in verschiedenen Kategorien an kulturell herausragende und qualitativ anspruchsvolle Livemusikprogramme und -spielstätten verliehen. Der Preis zeichnet das Vorjahr 2023 aus.

  1. Kategorien „Beste Livemusikprogramme“, „Beste Livemusikspielstätten“ & „Beste kleine Spielstätten und Konzertreihen“
    In den drei programmbezogenen Kategorien werden Prämien in jeweils unterschiedlicher Höhe vergeben. In jeder Kategorie werden mehrere Preisträger ausgezeichnet.
  • Kategorie „Beste Livemusikprogramme“
    – Urkunde verbunden mit einer Prämie bis zu 50.000 Euro
    – für Livemusikspielstätten mit einem künstlerisch herausragenden Livemusikprogramm 2023
  • Kategorie „Beste Livemusikspielstätten“
    – Urkunde verbunden mit einer Prämie bis zu 35.000 Euro
    – für im Jahr 2023 herausragende Livemusikspielstätten
  • Kategorie „Beste kleine Spielstätten und Konzertreihen“
    – Urkunde verbunden mit einer Prämie bis zu 10.000 Euro
    – für Spielstätten und regionale Veranstalter:innen mit einer qualitativ anspruchsvollen Programmkonzeption im Jahr 2023

Zusätzlich wird unter allen Preisträger:innen der jeweiligen Kategorie ein undotierter Hauptpreis mit dem Titel „Bestes Livemusikprogramm“ bzw. „Beste Livemusikspielstätte“ bzw. „Beste kleine Spielstätte / Konzertreihe“ vergeben.

Spielstättenbetreiber:innen, die die Fördermittelgrenze überschreiten, können sich zudem erstmalig für eine undotierte Sonder-Auszeichnung in den Kategorien „Beste Livemusikprogramme“ und „Beste Livemusikspielstätten“ bewerben. Die Anzahl der undotierten Sonder-Auszeichnungen ist auf fünf limitiert.

  1. Kategorien “Awareness“, „Inklusion“ & „Nachhaltigkeit“
    In den Kategorien Awareness”, „Inklusion“ und „Nachhaltigkeit“ werden Preise verliehen, die mit jeweils bis zu 10.000 Euro dotiert sind. In der Regel wird pro Kategorie eine Auszeichnung vergeben.

In der Kategorie „Beste Livemusikprogramme“ steht bei der Bewertung das künstlerisch herausragende Livemusikprogramm 2023 im Vordergrund, bei dem eine klar erkennbare kuratorische Linie in der künstlerischen Auswahl und Gestaltung des Programms erkennbar sein muss.

In der Kategorie „Beste Livemusikspielstätten“ werden neben der Qualität des Livemusikprogramms eine Vielzahl von auszeichnungswürdigen Merkmalen einer Spielstätte als Ganzes bewertet: z. B. besonders herausragende Produktions- und Auftrittsbedingungen, Engagement in der Berücksichtigung marginalisierter Gruppen, die Förderung von Gleichstellung, Diversität und Inklusion oder eine vorbildliche Personalpolitik.

Die für die Bewertung der Bewerbung relevanten Auszeichnungskriterien sind je Kategorie in den Teilnahmebedingungen aufgeführt.

Nein, eine Aktivbewerbung ist dafür nicht möglich. Die Hauptpreisträger:innen pro Kategorie werden unter allen Preisträger:innen in der Jurysitzung ausgewählt.

Ja, bis zu zwei Bewerbungen sind möglich. Neben einer Bewerbung in einer derprogrammbezogenen Kategorien „Beste Livemusikprogramme“ und „Beste Livemusikspielstätten“ bzw. „Beste kleine Spielstätten und Konzertreihen“ kann unabhängig davon eine Bewerbung in einer der Kategorien „Awareness“, „Inklusion“ oder „Nachhaltigkeit“ eingereicht werden.

Fragen zur Teilnahmeberechtigung

Es können sich sowohl Betreiber:innen von Livemusikspielstätten als auch regionale Veranstalter:innen bewerben mit Sitz in Deutschland. Veranstalter:innen ohne eigene feste Spielstätte können nur eine Bewerbung in der programmbezogenen Kategorie „Beste kleine Spielstätten und Konzertreihen“ einreichen.
Reine Festival-, Tournee- und Open-Air-Veranstalter:innen sind nicht teilnahmeberechtigt.

Ja, teilnahmeberechtigt sind auch Spielstättenbetreiber:innen und Veranstalter:innen, die im Vorjahr oder den Vorjahren bereits (mehrfach) mit dem APPLAUS (oder Spielstättenprogrammpreis) ausgezeichnet wurden.

Es kommt in diesem Fall darauf an, ob der Musikclub mehrere Konzerträume hat. Der Veranstaltungsraum/die Veranstaltungsräume, für den/die sich beworben wird, darf/dürfen insgesamt für maximal 1.000 Personen ausgelegt sein. Eine Bewerbung kann auch nur für einen Raum gestellt werden.

Beispiele:

  • Eine Spielstätte hat zwei Veranstaltungsräume mit einer Kapazität von 300 und 600 Personen.
    -> Die Bewerbung kann für das Programm beider Räume gestellt werden, da die maximale Anzahl von 1.000 Personen insgesamt nicht überschritten wird.
  • Eine Spielstätte hat zwei Veranstaltungsräume mit einer Kapazität von 400 und 800 (also insgesamt mehr als 1.000) Personen.
    -> Es kann nur eine Bewerbung für einen der beiden Veranstaltungsräume gestellt werden, sofern die geforderte Mindestkonzertanzahl mit den Veranstaltungen in diesem Raum erreicht wird. Veranstaltungen, welche in beiden Veranstaltungsräumen gleichzeitig stattgefunden haben, können nicht mit angegeben werden.
  • Eine Spielstätte hat einen Veranstaltungsraum mit einer Kapazität von 1.200 Personen.
    -> Die Spielstätte ist leider nicht teilnahmeberechtigt.

Bewerbungen von Livemusikspielstätten für die Kategorien „Beste Livemusikprogramme“ oder „Beste Livemusikspielstätten“, müssen mind. 48 Konzerte im Jahr 2023 nachweisen.

Livemusikspielstätten mit unter 48 Konzerten 2023 können sich in der Kategorie „Beste kleine Spielstätten und Konzertreihen“ bewerben. Sie müssen im Jahr 2023 jedoch mind. 10 Konzerte realisiert haben. Ab 48 durchgeführten Konzerten ist eine Bewerbung in dieser Kategorie nicht möglich, sondern nur in den Kategorien „Beste Livemusikprogramme“ oder „Beste Livemusikspielstätten“ bzw. ausschließlich für eine der Kategorien “Awareness“, „Inklusion“ oder „Nachhaltigkeit“.

Veranstalter:innen ohne eigene Spielstätte, die im Jahr 2023 mind. 10 Konzerte (ohne Höchstgrenze) in einem Zeitraum von mind. 12 Kalenderwochen veranstaltet haben, können sich mit einer Konzertreihe in der Kategorie „Beste kleine Spielstätten und Konzertreihen“ bewerben.

Als Livemusikveranstaltung ist eine Veranstaltung zu werten, in der Livemusik öffentlich konzertmäßig aufgeführt wird und im Vordergrund steht. Das bedeutet, für das Konzert wird speziell geworben und das Publikum kommt vorrangig für die musikalische Darbietung. Mehrere Konzerte an einem Tag gelten als eine Veranstaltung, sofern für diese auch nur einmal Eintritt gezahlt wird. Livemusikveranstaltung umfasst den gezielten Auftritt von Musiker:innen und Bands ebenso wie von „künstlerischen DJs“.

Veranstaltungen, bei denen konzertmäßig aufgeführte Livemusik nicht im Fokus steht, gelten nicht als Livemusikveranstaltung und tragen daher nicht zum Erreichen der Mindestkonzertanzahl bei.
Dazu zählen:

  • musikalische Lesungen
  • Open Stages ohne kuratorisch ausgewählten Opener
  • Stummfilmvertonungen
  • Comedy- / (Musik-)Kabarettveranstaltungen
  • Reine Streamingveranstaltungen
  • Veranstaltungen in Ausweichlocations

Reine Open-Air-Veranstalter:innen sind nicht teilnahmeberechtigt. Open-Air-Veranstaltungen können jedoch zum Erreichen der Mindestkonzertanzahl beitragen, insofern sie einen Anteil von 20% am Gesamtprogramm nicht überschreiten.

Sogenannte Fliegende Bauten (z. B. Zelte/fahrbare Bühnen) und reine Open-Air-Bühnen sind vom Bewerbungsverfahren ausgeschlossen. Fliegende Bauten sind allgemein wie folgt definiert: „bauliche Anlagen, die geeignet und bestimmt sind, wiederholt aufgestellt und abgebaut zu werden.“

„Künstlerische DJs“ spielen nicht nur einen Tonträger ab. Unter Verwendung von Tonträgern und technischen Hilfsmitteln mischen sie verschiedene Musikstücke zu neuen Klangbildern und Kompositionen zusammen (siehe auch Urteil des Bundesfinanzhofs vom 18.08.2005, Az. V R 50/04).

Das dabei entstehende Arbeitsergebnis muss die Qualität eines neuen künstlerischen Produkts haben. Folgende Kriterien sprechen für eine Tätigkeit, die unter die Definition „künstlerische DJs“ fällt:

  • DJ-Künstler:innen erhalten eine Gage;
  • sie veröffentlichen ihre Werke auf Tonträgern (Mix-CDs im freien Handel, eigene Compilations etc.);
  • DJ-Künstler:innen treten auch außerhalb von Diskotheken auf, z. B. auf öffentlichen Veranstaltungen oder bei Radiosendern;
  • sie haben ein eigenes Künstler:innenprofil im Internet (Facebook, Soundcloud etc.);
  • ihre Veranstaltungen sind ein eigener Programmpunkt.

Die Kontrolle seitens der Initiative Musik erfolgt nach den oben genannten Kriterien. Das heißt, dass die Profile und Veranstaltungen der DJ-Künstler:innen entsprechend überprüft werden.

Nein, nur die real durchgeführte Anzahl der Konzerte 2023 ist Grundlage für die Teilnahmeberechtigung. Auch Spielstätten, die begründete Pausen von maximal 3 Monaten im Jahr 2023 aufweisen, können eine Bewerbung einreichen. Jedoch verringert sich durch Pausen nicht die Anzahl der nachzuweisenden Konzerte 2023.

Teilnahmeberechtigt für die Kategorien „Beste Livemusikprogramme“ und „Beste Livemusikspielstätten“ sind Betreiber:innen von Spielstätten, die im Jahr 2023 mit weniger als 40 % aus öffentlichen Mitteln unterstützt wurden.
Zu den öffentlichen Mitteln zählen finanzielle Mittel, aber auch.

Nicht teilnahmeberechtigt für dotierte Auszeichnungen sind Betreiber:innen von Livemusikspielstätten, die mit 40 % oder einer höheren Quote aus öffentlichen Mitteln unterstützt wurden. Bewerbungen in der Kategorie „Beste kleine Spielstätten und Konzertreihen“ sind von der Regelung zur 40 %-Fördermittelgrenze ausgenommen.

Betreiber:innen von Livemusikspielstätten, die 2023 mit 40 % oder mehr öffentlichen Mitteln unterstützt wurden, können sich erstmalig für eine undotierte Sonder-Auszeichnung in den Kategorien „Beste Livemusikprogramme“ und „Beste Livemusikspielstätten“ bewerben. Die Jury kann insgesamt bis zu fünf solcher Auszeichnungen vergeben. Für diese undotierten Auszeichnungen gilt der gleiche Bewerbungsprozess.

Im Rahmen der formalen Vorprüfung behält sich die Initiative Musik vor, die Gewinn- und Verlustrechnung 2023 bzw. andere geeignete Nachweise der Spielstätte für die Überprüfung der 40 %-Fördermittelgrenze anzufordern. Die Gewinn- und Verlustrechnung ist kein fester Bestandteil der Bewerbung, muss jedoch auf Anfrage vorgelegt werden. Zusätzlich kann die Initiative Musik ein von einer:m Steuerberater:in bzw. Wirtschaftsprüfer:in ausgestelltes Testat über die Höhe der öffentlichen Fördermittel anfordern.

Eine Fördermittelgrenze in der Kategorie „Beste kleine Spielstätten und Konzertreihen“ würde zum Ausschluss zahlreicher sog. Kleinstveranstalter:innen von Livemusikprogrammen führen. Angesichts der häufig recht geringen Budgets solcher Kleinstveranstalter:innen ist die Fördermittelgrenze oft schnell mit z. B. der Bereitstellung eines Veranstaltungsraumes o. ä. erreicht. Um ihnen auch eine Bewerbung für den APPLAUS zu ermöglichen, gilt die Fördermittelgrenze daher nicht für Bewerbungen in dieser Kategorie.

Fragen zur Bewerbungsstellung

Jede:r Bewerber:in darf sich für maximal eine Kategorie aus der Gruppe „Beste Livemusikprogramme“, „Beste Livemusikspielstätten“ und „Beste kleine Spielstätten und Konzertreihen“ und eine Kategorie aus der Gruppe „Awareness“, „Inklusion“ und „Nachhaltigkeit“ bewerben.

Ja, es kann sich auch unabhängig von einer Bewerbung für „Beste Livemusikprogramme“, „Beste Livemusikspielstätten“ und „Beste kleine Spielstätten und Konzertreihen“ nur für eine der Kategorien „Awareness“, „Inklusion“ oder „Nachhaltigkeit“ beworben werden.

Nein, die Benutzung der Vorlage (.xlsx, 316 KB) und der Upload derselben ist zwingend erforderlich. Die Einsendung bzw. der Upload einer eigenen/anderen Form der Auflistung ist aus Fairnessgründen und für eine bessere Vergleichbarkeit bei der Bewertung durch die Jury nicht möglich.

„Eigenveranstaltung“ bedeutet, dass Ihr – unabhängig ob Club oder Veranstalter:in – alleinige:r Hauptveranstalter:in wart und zu 100 % die inhaltliche und finanzielle Hauptverantwortung trugt.

„Kooperation“ bedeutet, dass Ihr – unabhängig ob Club oder Veranstalter:in – die Veranstaltung in Kooperation mit anderen Akteur:innen durchgeführt habt. Das finanzielle Risiko und/oder die inhaltliche Hauptverantwortung wurden aufgeteilt.

„Rentals“ sind Einmietungen von Fremdveranstalter:innen in der eigenen Livemusikspielstätte.

Als Veranstalter:in ohne eigene Spielstätte wählt Ihr bitte kein Rental aus, sondern entweder Eigenveranstaltung oder Kooperation.

Rentals (Einmietungen von Fremdveranstalter:innen) dürfen im eingereichten Livemusikprogramm angegeben werden, müssen in der Auflistung der Livemusikveranstaltungen aber explizit als solche markiert .

Livemusikveranstaltungen, bei denen Grundkosten (Raummiete, Hauspersonal, Haustechnik) an Künstler:innen weiterberechnet wurden bzw. von Künstler:innen garantiert werden mussten (z. B. Pay To Play) sind ausgeschlossen. Prozentuale Doordeals sind zugelassen, sofern die Einnahmen ausschließlich mit einem vorab festgelegten prozentualen Anteil aufgeteilt wurden und keine pauschalisierten Kostenpositionen im Vorwege abgezogen wurden. Dabei müssen mind. 50 % ab dem ersten Euro an die Künstler:innen gegangen sein. Einzige Ausnahme ist die Zahlung einer garantierten und angemessenen Künstler:innengage in Verbindung mit einem im Vorfeld vereinbarten Split ab Break Even.

Fragen zu Fristen und Ablauf der Bewerbung

Die Preisverleihung findet im November 2024 statt. Der genaue Termin sowie Austragungsort werden in Kürze veröffentlicht.

Die Preisträger:innen werden voraussichtlich September per E-Mail kontaktiert. Von Nachfragen zum Stand der einzelnen Bewerbungen bitten wir bis dahin abzusehen. Die Auszeichnungen werden offiziell im Rahmen einer Preisverleihung verkündet.

Alle eingegangenen Bewerbungen werden vorab auf ihre formale Richtigkeit (z. B. Vollständigkeit der Unterlagen, rechtsgültige Unterschrift) und generelle Teilnahmeberechtigung (z. B. Kapazitätsgrenze, Mindestkonzertanzahl etc.) von der Initiative Musik geprüft. Bei formalen Fehlern, Unklarheiten oder Rückfragen im Zuge der Bewerbung setzt sich die Initiative Musik zur Klärung mit den Bewerber:innen in Verbindung. Dazu kontaktiert Euch die Initiative Musik telefonisch oder per E-Mail unter den von Euch angegebenen Kontaktdaten. Stellt bitte sicher, dass Ihr unter den angegebenen Kontaktdaten bis zum Abschluss des Verfahrens erreichbar seid.

Insofern aufgrund der vorliegenden Angaben einer Bewerbung davon auszugehen ist, dass die Teilnahmebedingungen nicht erfüllt werden, erfolgt keine gesonderte Rückmeldung, sondern eine formale Absage nach Ende der Vorprüfungsphase.

Die Bewerbung inkl. aller Angaben und Unterlagen muss online über das Bewerbungstool eingereicht werden. Im Anschluss daran erhaltet Ihr per E-Mail ein PDF-Dokument, dass ausgedruckt, mit einer Originalunterschrift versehen und gescannt bis zur Ausschlussfrist am 23. Mai 2024 um 18:00 Uhr per Upload im Bewerbungstool bei der Initiative Musik eingegangen sein muss. Bitte beachtet, dass die Bewerbung ausschließlich von einer laut Legitimationsunterlagen zeichnungsberechtigten Person bzw. einer zur Zeichnung bevollmächtigten Person unterschrieben werden muss.

Bei Bewerbung für eine der drei Kategorien „Beste Livemusikprogramme“, „Beste Livemusikspielstätten“ und „Beste kleine Spielstätten und Konzertreihen“:

  • Auflistung der Livemusikveranstaltungen 2023 (Benutzung der Vorlage (.xlsx, 316 KB) zwingend erforderlich)
  • Aktueller Handels- bzw. Vereinsregisterauszug, Gewerbeanmeldung oder vergleichbare Legitimationsunterlagen (+ ggf. Vollmacht)
  • Optional: (digitales) Veranstaltungsprogramm oder Flyer (beliebiger Monat 2023)
  • Optional bei Bewerbung als Livemusikspielstätte: bis zu drei Fotos der Spielstätte

Bei Bewerbung für eine der drei Kategorien „Awareness“, „Inklusion“ und „Nachhaltigkeit“:

  • Aktueller Handels- bzw. Vereinsregisterauszug, Gewerbeanmeldung oder vergleichbare Legitimationsunterlagen (+ ggf. Vollmacht)

Bewerbungen können online im Bewerbungstool ab dem 25. April 2024 (10:00 Uhr) bis zum 23. Mai 2024 (18:00 Uhr) eingereicht werden.

Achtung: Bis zum Ende der Bewerbungsfrist muss auch die Bewerbungsbestätigung (= PDF der Bewerbung) mit rechtsgültiger Unterschrift per Upload online im Bewerbungstool bei der Initiative Musik eingegangen sein. Drucker und Scanner o.ä. sind erforderlich. Erst mit Eingang der unterschriebenen Bewerbungsbestätigung bis zur Ausschlussfrist ist die Bewerbung gültig.

Nein, das Windhund-Prinzip wird beim APPLAUS nicht angewendet. Es macht keinen Unterschied für die formale Prüfung oder die spätere Juryentscheidung, wann die Bewerbung innerhalb der Frist eingereicht wurde.

Fragen zu den Preisgeldern

Die Höhe der Prämien in den einzelnen Kategorien werden im Rahmen der finalen Jurysitzung von der Jury endgültig festgelegt und können von Jahr zu Jahr variieren. Je nach Gesamtbudget, Juryergebnis und Anzahl der Preisträger:innen ist es möglich, dass die maximalen Preisgelder von der Jury in angemessenem Maße reduziert werden.

Die Preisgelder des APPLAUS sollen vorrangig für künstlerisch-kulturelle Zwecke genutzt und zur Fortführung des ausgezeichneten oder eines vergleichbaren, im Sinne der Teilnahmebedingungen kulturell anspruchsvollen Livemusikprogramms, verwendet werden. Sie sollen insbesondere dazu beitragen, die Bedingungen für die auftretenden Künstler:innen zu verbessern. Ferner können die Prämien auch für den Betrieb der ausgezeichneten Spielstätte genutzt werden.

Ja, in der Regel sind Preisgelder steuerpflichtig. Steuerrechtliche Fragen sind jeweils individuell mit dem:der jeweiligen Steuerberater:in zu klären.

Dieser Hinweis stellt keine verbindliche Steuerberatung dar. Bei detaillierteren Fragen wendet Euch im Zweifel bitte immer an eine:n Steuerberater:in bzw. Wirtschaftsprüfer:in!

 

Die Auszahlung der Preisgelder erfolgt in der Regel kurz nach der Preisverleihung.

Im Falle einer Auszeichnung muss binnen 6 Monaten nach Auszahlung der Preisgelder ein kurzer Sachbericht eingereicht werden. Aus diesem Sachbericht soll hervorgehen, wofür die Gelder in welcher Höhe ausgegeben wurden. Auch kann hier genannt werden, was sich abseits der Preisgelder durch den APPLAUS getan hat (z. B. Presse, Akzeptanz in der Bevölkerung, politisches Interesse, Art und Anzahl der Sponsoren, Wertschätzung). Für die Abgabe des Sachberichts muss das Preisgeld noch nicht vollständig ausgegeben sein. Es kann auch beschrieben werden, wofür das Preisgeld oder Teile davon in der Zukunft eingesetzt werden sollen.

Fragen zur Jury und den Bewertungskriterien

Die APPLAUS-Jury setzt sich aus einer unabhängigen Hauptjury für die Kategorien „Beste Livemusikprogramme“, „Beste Livemusikspielstätten“ und „Beste kleine Spielstätten und Konzertreihen“ sowie jeweils einer unabhängigen Fachjury für die Kategorien „Awareness“, „Inklusion“ und „Nachhaltigkeit“ zusammen.

Wer in die Jury des APPLAUS berufen wird, entscheidet mit, welche Musikclubs oder Veranstaltungsreihen für ihr Livemusikprogramm und Schaffen ausgezeichnet werden. Diese verantwortungsvolle Aufgabe wird von der Hauptjury, bestehend aus neun Persönlichkeiten aus der Musik- und Livebranche, z.B. Booker:innen, professionellen Musiker:innen sowie Musikjournalist:innen, und den Fachjurys, bestehend aus jeweils drei themenbezogen fachkundigen Mitgliedern übernommen. Die Zusammensetzung der APPLAUS-Jury verändert sich bei jeder Ausgabe, da jedes Jurymitglied für drei Jahre berufen wird.

Für die Jury ist entscheidend, ob das eingereichte Livemusikprogramm 2023 der Zielsetzung des APPLAUS und den unterschiedlichen Auszeichnungskriterien je Kategorie entspricht, ob also der betreffende Club oder die Veranstalter:in – oftmals auch mit hohem finanziellem Risiko – kulturell herausragende Livemusikprogramme anbietet und damit maßgeblich zum Erhalt der kulturellen Vielfalt in Deutschland beiträgt. Die Auszeichnungskriterien je Kategorie findet Ihr in den Teilnahmebedingungen. Die Kriterien spiegeln sich in den Fragestellungen je Kategorie wider.

  • Kategorie „Beste Livemusikprogramme“:
    Bei der Auswahl in der Kategorie „Beste Livemusikprogramme“ konzentriert sich die Jury hauptsächlich auf die Fragestellung, ob beim jeweiligen Livemusikprogramm der Spielstätte ein außergewöhnliches, künstlerisch ambitioniertes Programm mit einem klaren, erkennbaren kuratorischen Konzept vorhanden ist. Mit in die Bewertung fließen ebenso die Auszeichnungswürdigkeit anderer Kriterien, wie z. B. ein angemessener Anteil internationaler sowie nationaler Acts; Geschlechtergerechtigkeit und Diversität der Acts; die Förderung von Nachwuchskünstler:innen, insbesondere mit Bezug zur regionalen und lokalen Szene oder angemessene Konditionen für die auftretenden Künstler:innen mit ein.
  • Kategorie „Beste Livemusikspielspielstätten“:
    In der Kategorie „Beste Livemusikspielstätten“ wird das Gesamtkonzept der Spielstätte ausgezeichnet – die Jury konzentriert sich zusätzlich zur Voraussetzung einer hohen Programmqualität mit angemessenen Konditionen für die ausübenden Künstler:innen auf weitere Aspekte, die sich aus den Auszeichnungskriterien der Teilnahmebedingungen ergeben. Dazu zählen z. B. Gleichstellung, Diversität und die Förderung von Inklusion, ein besonderes Ambiente, eine besondere Personalpolitik (z. B. gute Personalführung, Gendergerechtigkeit, produktives Betriebs- und Arbeitsklima, Transparenz), sehr gute Produktions- und Auftrittsbedingungen für die ausübenden Künstler:innen (z. B. Betreuung der Acts, Backstage-Räume, Catering), der Einsatz für Nachhaltigkeit und klimafreundliche Maßnahmen, Kooperationen mit (lokalen) Kulturinitiativen und Netzwerken oder sozialpolitisches und zivilgesellschaftliches Engagement.
  • Kategorie „Beste kleine Spielstätten und Konzertreihen“:
    Bei der Auswahl der Preisträger:innen in dieser Kategorie achtet die Jury auf eine qualitativ anspruchsvolle, trendsetzende und kreative Programmkonzeption und -realisation mit angemessenen Konditionen für die ausübenden Künstler:innen sowie auf ein vielfältiges kulturelles und nachhaltiges Engagement.
  • Kategorie „Awareness“
    In der Kategorie „Awareness“ bewertet die Jury die Arbeit im Bereich und die Auseinandersetzung mit dem Thema Awareness. Sowohl die Qualität des Awarenesskonzepts als auch das herausragende Engagement bei der konsequenten Umsetzung der darin festgehaltenen Maßnahmen, wie z. B. das Vorbeugen von Diskriminierung und Gewalt sowie die Unterstützung von Betroffenen oder die diskriminierungssensible Gestaltung weiterer Bereiche der Veranstaltungsorganisation und -durchführung vor und hinter der Bühne tragen zur Auszeichnungswürdigkeit bei.
  • Kategorie „Inklusion“
    Bei der Bewertung der Auszeichnungswürdigkeit der Kategorie „Inklusion“ konzentriert sich die Jury auf alle Aktivitäten im Bereich Inklusion und die konsequente Umsetzung von darauf abzielenden Konzepten zum Barriereabbau. Mit der Auszeichnung wird besonderes Engagement gewürdigt, die Teilhabe an Livemusikveranstaltungen für Menschen mit körperlichen, psychischen und kognitiven Behinderungen, chronischen Erkrankungen sowie neurodiverse Personen zu ermöglichen und die Zugänglichkeit zu erhöhen.
  • Kategorie „Nachhaltigkeit“
    Die Kategorie „Nachhaltigkeit“ legt den Fokus auf herausragende Bemühungen von Spielstättenbetreiber:innen und Veranstalter:innen im Bereich ökologische Nachhaltigkeit. Insbesondere die umgesetzten Maßnahmen und deren Wirksamkeit als Best Practice Beispiel in den Bereichen Energie, Mobilität und Ressourcen im Kontext der Veranstaltungsorganisation und -durchführung fließen in die Bewertung durch die Jury ein.

Nach der formalen Vorprüfung aller eingegangenen Bewerbungen erhält die Jury die teilnahmeberechtigten Bewerbungen zur fachlichen Bewertung. Die einzelnen Jurymitglieder treffen unabhängig, eigenständig und anonym eine Vorauswahl per Online-Voting. Danach finden verschiedene Jurysitzungen statt, in der die endgültigen Entscheidungen getroffen werden.

Von der Jury getroffene Einzelentscheidungen werden öffentlich sowie gegenüber den Bewerber:innen grundsätzlich nicht begründet. Um einer Einflussnahme auf die Jury vorzubeugen, ist es Bewerber:innen zudem nicht erlaubt, sich mit Jurymitgliedern über den Inhalt der Jurysitzungen, Abstimmungsverhalten der Jurymitglieder, Begründungen und Ergebnisse für oder gegen eine Auszeichnung auszutauschen.

Fragen zu den Sonderpreisen

Der englische Begriff „awareness“ lässt sich mit Bewusstsein übersetzen. Im deutschsprachigen Raum steht der Begriff für eine Haltung und Praxis, die allen Formen von Diskriminierung und (sexualisierter) Gewalt entgegenwirkt und konsensbasiertes Handeln fördert. Das Ziel von Awareness liegt darin, ein Bewusstsein für strukturelle Diskriminierungen zu schaffen und gegenseitigen Respekt zu fördern. Eine Diskriminierung kann bereits dann vorliegen, wenn eine Person sich durch das Verhalten einer anderen in ihren persönlichen Grenzen verletzt fühlt. Die Deutungshoheit darüber, was als diskriminierend oder übergriffig empfunden wird, liegt bei den Betroffenen selbst und bedarf keiner Rechtfertigung. Vielmehr geht es darum, Empathie und Verständnis für die Erfahrungen anderer zu entwickeln. Verschiedene Arten von grenzüberschreitendem Verhalten können beispielsweise sexuelle Übergriffe oder Belästigungen und diskriminierendes oder herabsetzendes Verhalten sein. Dies kann sich auf verschiedene Aspekte wie z. B. Aussehen, Hautfarbe, Behinderung, geschlechtliche Identität, sexuelle Orientierung, Herkunft oder Alter beziehen. Solches Verhalten kann dazu führen, dass Menschen sich diskriminiert und ausgegrenzt fühlen.

Im Kontext von Livemusikveranstaltungen bedeutet Awareness, eine Struktur vor Ort zu schaffen, durch die Betroffene von Diskriminierung und Gewalt eine parteiliche Unterstützung erfahren. Gegebenenfalls können auch aufklärende Gespräche mit diskriminierenden oder gewaltausübenden Personen geführt werden. Weiterhin sind Prävention und Bildung wichtige Pfeiler von Awareness. Awarness-Arbeit bedeutet auch, dass sich Veranstalter:innen, Besucher:innen, Personal und Künstler:innen stetig informieren und aktiv dazu beitragen, Gewalt und gesellschaftliche Strukturen der Ungleichheit abzubauen. Dies erfordert insbesondere kritisches und kontinuierliches Hinterfragen eigener Handlungen, Arbeitsweisen und Strukturen. Das bedeutet auch, dass alle an einer Veranstaltung beteiligten Personen Verantwortung für sich selbst und für den geteilten Raum übernehmen und so einen Ort schaffen, in dem jede Person respektiert und ihre individuelle Freiheit geschützt wird.

In der Kategorie Awareness werden Livemusikspielstätten und Veranstalter:innen ausgezeichnet, die besonders viel Engagement in die Antidiskriminierungsarbeit und Unterstützung Betroffener stecken oder mit ihren Maßnahmen in ein Publikum, eine Branche oder Szene hineinwirken, in denen Awareness üblicherweise kein Thema ist. Der Award bedeutet nicht, dass an diesen Orten keine Diskriminierung oder Gewalt mehr stattfindet. Er bedeutet auch nicht, dass die Auseinandersetzung mit sexualisierter Gewalt und Diskriminierung an diesem Ort für abgeschlossen erklärt werden kann.
Der Awareness-Award zeichnet diejenigen aus, die besonders stimmige, kontinuierliche oder innovative Wege gehen und mit ihrer Arbeit Best Practice Beispiele für möglichst diskriminierungsfreie Räume in der Veranstaltungsbranche schaffen. Sie sollten ein Vorbild für andere darstellen und mit Vorfällen transparent und betroffenenzentriert umgehen.

Mit Awarenesskonzepten räumen Veranstaltungsorte der gleichberechtigten Teilhabe und Sicherheit ihrer Besucher:innen und Mitarbeiter:innen eine hohe Priorität ein und stärken die gemeinschaftliche Verantwortungsübernahme bei Events. Die Erfahrung zeigt, dass Besucher:innen und Mitarbeitende sich durch eine konsequente Antidiskriminierungs- und Unterstützungsarbeit sicherer und zufriedener fühlen. Individuell abgestimmte Konzepte, gestärkte Teilhabe- und Feedbackmöglichkeiten sorgen somit nicht nur für eine hohe Akzeptanz und Bindung der Besucher:innen und Mitarbeiter:innen an die Spielstätte. Sie erleichtern auch den Umgang mit herausfordernden und krisenhaften Situationen und wappnen Spielstätten als permanent lernende Organisationen für vielfältige Zukunftsszenarien.

Deutschland hat sich zum Ziel gemacht, den Ausstoß an Klimagasen bis 2030 um mindestens 65 % im Vergleich zu 1990 zu reduzieren. Erreicht werden diese Ziele nur, wenn alle Teile der Gesellschaft ihren Teil dazu beitragen und Verantwortung übernehmen. Das vorherrschende Narrativ des ‚Nachhaltigkeit bedeutet Verzicht & Verbot’ lähmt und verlangsamt dringend notwendige Entwicklungen. Daher gilt es heute mehr denn je neue Erzählungen und Erlebnisse zu entwickeln, die die gesamte Gesellschaft in diese Generationenaufgabe mit einbeziehen und als bewältigbar erfahrbar machen. Clubkultur war und ist auch heute noch ein wichtiger Treiber des gesellschaftlichen Wandels. Als relevante kulturelle Akteurin kann die Veranstaltungsbranche daher mit beispielhaften Aktionen neue Wege aufzeigen und als Vorbild für die nötige Umsetzung von nachhaltigen Maßnahmen vorangehen.

Innerhalb der Branche fehlt zumindest in der Breite (noch) das notwendige Handlungs- und Erfahrungswissen, um konkrete, spartenübergreifende Ansätze für die nachhaltige Gestaltung von Veranstaltungen und Spielstätten flächendeckend umzusetzen. Der Preis für Nachhaltigkeit möchte daher überzeugenden Lösungen für die Branche zu mehr Sichtbarkeit verhelfen, Best Practice Beispiele auszeichnen und so zeigen: Die Veranstaltungsbranche der Zukunft ist nicht weniger bunt, lustig und begeisternd, kommt aber mit weniger Energie, Ressourcen und Umweltwirkungen aus.

Eine Auszeichnung mit dem Preis für Nachhaltigkeit des APPLAUS ist neben einer Anerkennung der bisherigen Leistungen auch eine Ermutigung zum Weitermachen und Durchhalten auf dem Weg zu einer ressourcenschonenden und nachhaltigen Zukunft der Veranstaltungsbranche.

Aufgrund des hohen Transformationsdrucks im Bereich der ökologischen Nachhaltigkeit und zugunsten einer besseren Vergleichbarkeit der Bewerbungen rückt die Kategorie Nachhaltigkeit insbesondere die ökologischen Dimensionen von Nachhaltigkeit in den Fokus.
Die zentralen Handlungsfelder für Musikspielstätten und Veranstaltungen mit Blick auf ökologische Nachhaltigkeit sind insbesondere die Bereiche Energie, Mobilität und Ressourcennutzung, da Emissionen in diesen Bereichen eine erhebliche Rolle bei der Klimawirkung von Livemusikspielstätten und Veranstaltungen spielen. Geeignete Maßnahmen zur Reduktion von Emissionen in diesem Bereich haben daher einen besonderen Stellenwert und ein hohes Handlungs- und Einsparpotential.