Häufige Fragen zum APPLAUS 2023

Nachdem Ihr die Teilnahmebedingungen für den APPLAUS 2023 gelesen habt, findet Ihr hier Antworten auf Fragen, die eventuell noch offengeblieben sind.

Beratung

Für alle Fragen rund um den APPLAUS und die Bewerbung steht Euch das APPLAUS-Team per E-Mail zur Verfügung.

Ansprechpartner:innen 
Tanja Linke (Projektmanagement) | applaus@initiative-musik.de 
Janina Dotterweich (Projektleitung) | applaus@initiative-musik.de 
 

Bei technischen Problemen wendet Euch bitte an:  
bewerbung@applaus-award.de 

Fragen zu den Kategorien

Wofür wird der APPLAUS 2023 verliehen?

Der Preis wird in verschiedenen Kategorien an kulturell herausragende und qualitativ anspruchsvolle Livemusikprogramme und -spielstätten verliehen. Der Preis zeichnet das Vorjahr 2022 aus.

Welche Preiskategorien gibt es?

1. Hauptkategorien

Es gibt drei Hauptkategorien mit Prämien in jeweils unterschiedlicher Höhe. In jeder der drei Hauptkategorien werden mehrere Preisträger:innen ausgezeichnet.

  • Kategorie „Beste Livemusikprogramme“
    - Urkunde verbunden mit einer Prämie bis zu 50.000 Euro
    - für Livemusikspielstätten mit einem künstlerisch herausragenden Livemusikprogramm 2022
  • Kategorie „Beste Livemusikspielstätten“
    - Urkunde verbunden mit einer Prämie bis zu 35.000 Euro
    - für im Jahr 2022 herausragende Livemusikspielstätten
  • Kategorie „Beste kleine Spielstätten und Konzertreihen“
    - Urkunde verbunden mit einer Prämie bis zu 10.000 Euro
    - für Spielstätten und regionale Veranstalter:innen mit einer qualitativ anspruchsvollen Programmkonzeption im Jahr 2022

Zusätzlich wird unter allen Preisträger:innen der jeweiligen Hauptkategorie ein undotierter Hauptpreis mit dem Titel "Bestes Livemusikprogramm bzw. Beste Livemusikspielstätte bzw. Beste kleine Spielstätte / Konzertreihe" vergeben.

2. Sonderpreise

2023 werden Sonderpreise für Awareness”, „Inklusion“ und „Nachhaltigkeit“ verliehen, die mit jeweils bis zu 8.000 Euro dotiert sind.

 

Wie unterscheiden sich die Kategorien „Beste Livemusikprogramme“ und „Beste Livemusikspielstätten“?

In der Kategorie „Beste Livemusikprogramme“ steht bei der Bewertung das künstlerisch herausragende Livemusikprogramm 2022 im Vordergrund, bei dem eine klar erkennbare kuratorische Linie in der künstlerischen Auswahl und Gestaltung des Programms erkennbar sein muss.

In der Kategorie „Beste Livemusikspielstätten“ werden neben der Qualität des Livemusikprogramms eine Vielzahl von auszeichnungswürdigen Merkmalen einer Spielstätte als Ganzes bewertet: z. B. besonders herausragende Produktions- und Auftrittsbedingungen, Engagement in der Berücksichtigung marginalisierter Gruppen; die Förderung von Gleichstellung, Diversität und Inklusion oder eine vorbildliche Personalpolitik.

Können wir uns für den undotierten Hauptpreis bewerben?

Nein, eine Aktivbewerbung ist dafür nicht möglich. Die Hauptpreisträger:innen pro Kategorie werden unter allen Preisträger:innen in der abschließenden Jurysitzung ausgewählt.

Fragen zur Teilnahmeberechtigung

Wer kann sich bewerben?

Es können sich sowohl Betreiber:innen von Livemusikspielstätten als auch regionale Veranstalter:innen bewerben. Veranstalter:innen ohne eigene feste Spielstätte können nur eine Bewerbung in der Kategorie „Beste kleine Spielstätten und Konzertreihen“ einreichen. Reine Festival- sowie Tourneeveranstalter:innen sind nicht teilnahmeberechtigt.

Wir wurden bereits mit dem APPLAUS ausgezeichnet. Können wir uns trotzdem bewerben?

Ja, teilnahmeberechtigt sind auch Spielstättenbetreiber:innen und Veranstalter:innen, die im Vorjahr oder den Vorjahren bereits (mehrfach) mit dem APPLAUS ausgezeichnet wurden.

Unsere Livemusikspielstätte hat eine Gesamtkapazität von mehr als 1.000 Personen. Können wir uns trotzdem bewerben?

Es kommt in diesem Fall darauf an, ob der Musikclub mehrere Konzerträume hat. Der Veranstaltungsraum/die Veranstaltungsräume, für die sich beworben wird, darf/dürfen insgesamt für maximal 1.000 Personen ausgelegt sein. Eine Bewerbung kann auch nur für einen Raum gestellt werden.

Beispiele:

  • Eine Spielstätte hat zwei Veranstaltungsräume mit einer Kapazität von 300 und 600 Personen.
    > Die Bewerbung kann für das Programm beider Räume gestellt werden.
  • Eine Spielstätte hat zwei Veranstaltungsräume mit einer Kapazität von 400 und 800 (also insgesamt mehr als 1.000) Personen.
    > Es kann nur eine Bewerbung für einen der Veranstaltungsräume gestellt werden, sofern die geforderte Mindestkonzertanzahl mit den Veranstaltungen in diesem Raum erreicht werden kann. Veranstaltungen, welche in beiden Veranstaltungsräumen gleichzeitig stattgefunden haben, können nicht mit angegeben werden.
  • Eine Spielstätte hat einen Veranstaltungsraum mit einer Kapazität von 1.200 Personen.
    > Die Spielstätte ist leider nicht teilnahmeberechtigt.

Wie viele Konzerte in welchem Zeitraum müssen wir für die Teilnahmeberechtigung nachweisen?

Livemusikspielstätten, die sich in der Kategorie „Beste Livemusikprogramme“ oder „Beste Livemusikspielstätten“ bewerben, müssen mind. 30 Konzerte im Jahr 2022 nachweisen.

Livemusikspielstätten mit unter 30 Konzerten 2022 können sich in der Kategorie „Beste kleine Spielstätten und Konzertreihen“ bewerben, müssen im Jahr 2022 jedoch mind. 10 Konzerte realisiert haben. Ab 30 durchgeführten Konzerten ist eine Bewerbung in dieser Kategorie nicht möglich, sondern nur in den Kategorien "Beste Livemusikprogramme" oder "Beste Livemusikspielstätten" bzw. ausschließlich für eine Sonderkategorie.

Veranstalter:innen ohne eigene Spielstätte, die im Jahr 2022 mind. 10 Konzerte in einem Zeitraum von mind. 12 Wochen veranstaltet haben, können sich mit einer Konzertreihe in der Kategorie „Beste kleine Spielstätten und Konzertreihen“ bewerben.

Dürfen wir auch Streaming-Konzerte oder Open-Air-Konzerte einreichen?

Ja. Ausschlaggebend für die Bewertung sind alle Livemusikveranstaltungen, die 2022 durchgeführt wurden. Eingereicht werden können neben klassischen Konzertformaten auch alle alternativen Arten von Livemusikveranstaltungen (z. B. Streaming-Angebote, Ausweichlocations, Open Air etc.).

Wir haben im Jahr 2022 öffentliche Fördermittel erhalten. Können wir uns bewerben?

Teilnahmeberechtigt für die Hauptkategorien „Beste Livemusikprogramme“ und „Beste Livemusikspielstätten“ sind Clubbetreiber:innen, die im Jahr 2022 mit weniger als 40 % aus öffentlichen Mitteln für die Grundfinanzierung unterstützt wurden. Die Prozentangabe ergibt sich aus dem Verhältnis öffentlicher Fördermittel 2022 zum Gesamtjahresumsatz 2022.

Zu den öffentlichen Mitteln zählen finanzielle Mittel, aber auch unbare Leistungen wie kostenfreie Überlassung von Räumlichkeiten oder Personal durch z. B. die Kommune. Bei Berechnung der Förderquote bleiben Billigkeitsleistungen, also finanzielle Leistungen, die aus Gründen der staatlichen Fürsorge zum Ausgleich oder der Milderung von Schäden und Nachteilen gewährt wurden (u. a. Überbrückungshilfen, NEUSTART KULTUR, Sonderfonds des Bundes für Kulturveranstaltungen) unberücksichtigt. Nichtregelmäßige Projektförderungen beispielsweise für Programm/Programmarbeit zählen nicht zur Grundfinanzierung. 

Nicht teilnahmeberechtigt sind Betreiber:innen von Livemusikspielstätten, die mit 40 % oder einer höheren Quote aus öffentlichen Mitteln für die Grundfinanzierung ihres Geschäftsbetriebs unterstützt wurden. Bewerbungen in der Kategorie „Beste kleine Spielstätten und Konzertreihen“ sind von der Regelung zur 40%-Fördermittelgrenze ausgenommen.

Wie weisen wir nach, dass wir 2022 weniger als 40 % öffentliche Fördermittel erhalten haben?

Im Rahmen der formalen Vorprüfung behält sich die Initiative Musik vor, die Gewinn- und Verlustrechnung 2022 bzw. andere geeignete Nachweise der Spielstätte für die Überprüfung der 40 %-Fördermittelgrenze anzufordern. Die Gewinn- und Verlustrechnung ist kein fester Bestandteil der Bewerbung, muss jedoch auf Anfrage vorgelegt werden. Zusätzlich kann die Initiative Musik ein von einer:m Steuerberater:in bzw. Wirtschaftsprüfer:in ausgestelltes Testat über die Höhe der öffentlichen Fördermittel anfordern.

Warum gilt die 40 %-Fördermittelgrenze nicht in der Kategorie „Beste kleine Spielstätten und Konzertreihen“?

Eine Fördermittelgrenze in der Kategorie „Beste kleine Spielstätten und Konzertreihen“ würde zum Ausschluss zahlreicher sog. Kleinstveranstalter:innen von Livemusikprogrammen führen. Angesichts der häufig recht geringen Budgets solcher Kleinstveranstalter:innen ist die Fördermittelgrenze oft schnell mit z. B. der Bereitstellung eines Veranstaltungsraumes o. ä. erreicht. Um ihnen auch eine Bewerbung für den APPLAUS zu ermöglichen, gilt die Fördermittelgrenze daher nicht für Bewerbungen in dieser Kategorie.

Haben Corona-Schließungen, Umbaupausen sowie urlaubs- und saisonbedingte Pausen Einfluss auf die nachzuweisende Mindestkonzertanzahl?

Nein, nur die real durchgeführte Anzahl der Konzerte 2022 ist Grundlage für die Teilnahmeberechtigung. Auch Spielstätten, die begründete Pausen von maximal 3 Monaten im Jahr 2022 aufweisen (behördlich angeordnete Betriebsschließungen in der Corona-Krise zählen nicht dazu), können eine Bewerbung einreichen. Jedoch verringert sich durch Pausen nicht die Anzahl der nachzuweisenden Konzerte 2022.

Was bedeutet fest und ortsgebunden?

Sogenannte Fliegende Bauten (z. B. Zelte/fahrbare Bühnen) und reine Open-Air-Bühnen sind vom Bewerbungsverfahren ausgeschlossen. Fliegende Bauten sind allgemein wie folgt definiert: „bauliche Anlagen, die geeignet und bestimmt sind, wiederholt aufgestellt und abgebaut zu werden.

Fragen zur Bewerbungsstellung

Können wir mehrere Bewerbungen einreichen?

Jede:r Bewerber:in darf sich für maximal eine Hauptkategorie und eine Sonderkategorie bewerben.

Können wir uns auch nur für einen Sonderpreis bewerben?

Ja, es kann sich auch unabhängig von einer Bewerbung in einer der Hauptkategorien nur für einen der drei Sonderpreise beworben werden.

Was gilt als Livemusikveranstaltung?

Als Livemusikveranstaltung ist eine Veranstaltung zu werten, in der Livemusik öffentlich konzertmäßig aufgeführt wird und im Vordergrund steht. Das bedeutet, für das Konzert wird speziell geworben und das Publikum kommt vorrangig für die musikalische Darbietung. Mehrere Konzerte an einem Tag gelten als eine Veranstaltung, sofern für diese auch nur einmal Eintritt gezahlt wird. Livemusikveranstaltung umfasst den gezielten Auftritt von Musiker:innen und Bands ebenso wie von „künstlerischen DJs“.

Veranstaltungen, bei denen Livemusik nicht im Vordergrund steht (z. B. musikalische Lesungen, Stummfilmvertonungen, Comedy-/Kabarettveranstaltungen oder Open Stages ohne kuratorisch ausgewählten Opener) zählen nicht als Livemusikveranstaltung und tragen daher nicht zum Erreichen der Mindestkonzertanzahl bei.

Was sind „künstlerische DJs“ und wie werden diese geprüft?

„Künstlerische DJs“ spielen nicht nur einen Tonträger ab. Unter Verwendung von Tonträgern und technischen Hilfsmitteln mischen sie verschiedene Musikstücke zu neuen Klangbildern und Kompositionen zusammen (siehe auch Urteil des Bundesfinanzhofs vom 18.08.2005, Az. V R 50/04).

Das dabei entstehende Arbeitsergebnis muss die Qualität eines neuen künstlerischen Produkts haben. Folgende Kriterien sprechen für eine Tätigkeit, die unter die Definition „künstlerische DJs“ fällt:

  • DJ-Künstler:innen erhalten eine Gage;
  • sie veröffentlichen ihre Werke auf Tonträgern (Mix-CDs im freien Handel, eigene Compilations etc.);
  • DJ-Künstler:innen treten auch außerhalb von Diskotheken auf, z. B. auf öffentlichen Veranstaltungen oder bei Radiosendern;
  • sie haben ein eigenes Künstler:innenprofil im Internet (Facebook, Soundcloud etc.);
  • ihre Veranstaltungen sind ein eigener Programmpunkt.

Die Kontrolle seitens der Initiative Musik erfolgt nach den oben genannten Kriterien. Das heißt, dass die Profile und Veranstaltungen der DJ-Künstler:innen entsprechend überprüft werden.

Können wir auch eine eigene Vorlage für die Livemusikveranstaltungen verwenden?

Nein, die Benutzung der Vorlage und der Upload derselben ist zwingend erforderlich. Die Einsendung bzw. der Upload einer eigenen/anderen Form der Auflistung ist aus Fairnessgründen und für eine bessere Vergleichbarkeit bei der Bewertung durch die Jury nicht möglich.

Was bedeuten Eigenveranstaltung, Kooperation und Rental?

„Eigenveranstaltung“ bedeutet: Ihr wart - unabhängig ob Club oder Veranstalter:in - alleinige:r Hauptveranstalter:in und trugt zu 100 % die inhaltliche und finanzielle Hauptverantwortung.

„Kooperation“ bedeutet, dass Ihr – unabhängig ob Club oder Veranstalter:in – die Veranstaltung in Kooperation mit anderen Akteur:innen durchgeführt habt. Das finanzielle Risiko und/oder die inhaltliche Hauptverantwortung wurden aufgeteilt.

„Rentals“ sind Einmietungen von Fremdveranstalter:innen in der eigenen Livemusikspielstätte.

Als Veranstalter:in ohne eigene Spielstätte wählt Ihr bitte kein Rental aus, sondern entweder Eigenveranstaltung oder Kooperation.

Dürfen Rentals im eingereichten Livemusikprogramm angegeben werden?

Rentals (Einmietungen von Fremdveranstalter:innen) dürfen im eingereichten Livemusikprogramm angegeben werden, müssen in der Auflistung der Livemusikveranstaltungen darin aber explizit als solche markiert werden.

Welche Kriterien gelten mit Blick auf die Gagengestaltung von Künstler:innen?

Livemusikveranstaltungen, bei denen Grundkosten (Raummiete, Hauspersonal, Haustechnik) an Künstler:innen weiterberechnet wurden bzw. von Künstler:innen garantiert werden mussten (z. B. Pay To Play) sind ausgeschlossen. Prozentuale Doordeals sind zugelassen, sofern die Einnahmen ausschließlich mit einem vorab festgelegten prozentualen Anteil aufgeteilt wurden und keine pauschalisierten Kostenpositionen im Vorwege abgezogen wurden. Dabei müssen mind. 50 % ab dem ersten Euro an die Künstler:innen gegangen sein. Einzige Ausnahme ist die Zahlung einer garantierten und angemessenen Künstler:innengage in Verbindung mit einem im Vorfeld vereinbarten Split ab Break Even.

Fragen zur Fristen und Ablauf der Bewerbung

Welche Fristen müssen wir bei der Bewerbung beachten?

Bewerbungen können online im Bewerbungstool ab dem 20. April 2023 (10:00 Uhr) bis zum 17. Mai 2023 (18:00 Uhr) eingereicht werden.  
 
Achtung: Bis zum Ende der Bewerbungsfrist muss auch die Bewerbungsbestätigung (= PDF der Bewerbung) mit rechtsgültiger Unterschrift per Upload online im Bewerbungstool bei der Initiative Musik eingegangen sein. Erst mit Eingang der unterschriebenen Bewerbungsbestätigung bis zur Ausschlussfrist ist die Bewerbung gültig.  

Gilt das Windhund-Prinzip?

Nein, das Windhund-Prinzip wird beim APPLAUS nicht angewendet. Es macht keinen Unterschied für die formale Prüfung oder die spätere Juryentscheidung, wann die Bewerbung innerhalb der Frist eingereicht wurde. 

Welche Unterlagen müssen wir für eine Bewerbung hochladen? 

Bei Bewerbung für eine der drei Hauptkategorien:

  • Auflistung der Livemusikveranstaltungen 2022 (Benutzung der Vorlage zwingend erforderlich)
  • Aktueller Handels- bzw. Vereinsregisterauszug, Gewerbeanmeldung oder vergleichbare Legitimationsunterlagen
  • Optional: (digitales) Veranstaltungsprogramm oder Flyer (beliebiger Monat 2022)
  • Optional bei Bewerbung als Livemusikspielstätte: bis zu drei Fotos der Spielstätte


Bei Bewerbung für eine der drei Sonderkategorien:

  • Aktueller Handels- bzw. Vereinsregisterauszug, Gewerbeanmeldung oder vergleichbare Legitimationsunterlagen

 

Wie muss die Bewerbung eingereicht werden?

Die Bewerbung inkl. aller Angaben und Unterlagen muss online über das Bewerbungstool eingereicht werden. Im Anschluss daran erhaltet Ihr per E-Mail ein PDF-Dokument, dass ausgedruckt, mit einer Originalunterschrift versehen und gescannt bis zur Ausschlussfrist am 17. Mai 2023 um 18:00 Uhr per Upload im Bewerbungstool bei der Initiative Musik eingegangen sein muss. Bitte beachtet, dass die Bewerbung ausschließlich von einer zeichnungsberechtigten Person bzw. einer zur Zeichnung bevollmächtigten Person unterschrieben werden muss.

Was passiert, nachdem wir unsere Bewerbung abgeschickt haben?

Alle eingegangenen Bewerbungen werden vorab auf ihre formale Richtigkeit (z. B. Vollständigkeit der Unterlagen, rechtsgültige Unterschrift) und generelle Teilnahmeberechtigung (z. B. Kapazitätsgrenze, Mindestkonzertanzahl etc.) von der Initiative Musik geprüft. Bei formalen Fehlern im Zuge der Bewerbung oder Rückfragen setzt sich die Initiative Musik zur Klärung mit den Bewerber:innen in Verbindung. Dazu kontaktiert Euch die Initiative Musik telefonisch oder per E-Mail unter den von Euch angegebenen Kontaktdaten. Stellt bitte sicher, dass Ihr unter den angegebenen Kontaktdaten erreichbar seid. Mit euren vorliegenden Anmeldedaten könnt ihr euch weiterhin im Bewerbungstool anmelden und die nötigen Anpassungen vornehmen.
 
Insofern aufgrund der vorliegenden Angaben einer Bewerbung davon auszugehen ist, dass die Teilnahmebedingungen nicht erfüllt werden, erfolgt keine gesonderte Rückmeldung, sondern eine formale Absage nach Ende der Vorprüfungsphase. 

Wann erfahren, ob wir einen APPLAUS gewonnen haben?

Die Preisträger:innen werden voraussichtlich Anfang September per E-Mail kontaktiert. Von Nachfragen zum Stand der einzelnen Bewerbungen bitten wir bis dahin abzusehen. Die Auszeichnungen werden offiziell im Rahmen einer Preisverleihung verkündet.

Wann findet die Preisverleihung 2023 statt? 

Die Preisverleihung findet im Oktober 2023 statt. Der genaue Termin sowie Austragungsort werden in Kürze veröffentlicht.

Frage zu den Preisgeldern

Was bedeutet die Formulierung „bis zu“ mit Bezug auf die Höhe der Prämien je Kategorie?

Die Höhe der Prämien in den einzelnen Kategorien werden im Rahmen der finalen Jurysitzung von der Jury endgültig festgelegt und können von Jahr zu Jahr variieren. Je nach Gesamtbudget, Juryergebnis und Anzahl der Preisträger:innen ist es möglich, dass die maximalen Preisgelder von der Jury in angemessenem Maße reduziert werden.

Wofür darf das Preisgeld verwendet werden?

Die Preisgelder des APPLAUS sollen vorrangig für künstlerisch-kulturelle Zwecke genutzt und zur Fortführung des ausgezeichneten oder eines vergleichbaren, im Sinne der Teilnahmebedingungen kulturell anspruchsvollen Livemusikprogramms, verwenden werden. Sie sollen insbesondere dazu beitragen, die Bedingungen für die auftretenden Künstler:innen zu verbessern. Ferner können die Prämien auch für den Betrieb der ausgezeichneten Spielstätte genutzt werden. 

Muss die Verwendung des Preisgeldes nachgewiesen werden?

Die Verwendung des Preisgeldes muss nicht in Form eines Verwendungsnachweises nachgewiesen werden. Preisträger:innen müssen nur einen kurzen Sachbericht einreichen (ca. eine A4-Seite). Aus diesem Sachbericht soll hervorgehen, wofür die Gelder in welcher Höhe ausgegeben wurden und inwieweit diese den Zweck erfüllt haben. Auch kann hier gerne angegeben werden, was sich abseits der Preisgelder durch den APPLAUS getan hat (z.B. Presse, Akzeptanz in der Bevölkerung, politisches Interesse, Art und Anzahl der Sponsoren, Wertschätzung). Für die Abgabe des Sachberichts muss das Preisgeld noch nicht vollständig ausgegeben sein. Es kann auch beschrieben werden, wofür das Preisgeld oder Teile davon in der Zukunft eingesetzt werden sollen.

Der Sachbericht kann laufend eingereicht werden. Sachberichte für Auszeichnungen im Jahr 2022 müssen jedoch spätestens bis zum 16.11.2023 bei der Initiative Musik per Mail an applaus@initiative-musik.de eingegangen sein.

Muss das Preisgeld versteuert werden?

Ja, in der Regel sind Preisgelder steuerpflichtig. Steuerrechtliche Fragen sind jeweils individuell mit dem:der jeweiligen Steuerberater:in zu klären.

Dieser Hinweis stellt keine verbindliche Steuerberatung dar. Bei detaillierteren Fragen wendet Euch im Zweifel bitte immer an eine:n Steuerberater:in bzw. Wirtschaftsprüfer:in

Wann erfolgt die Auszahlung?

Die Auszahlung der Preisgelder erfolgt in der Regel kurz nach der Preisverleihung.

Erhalten wir Belege für die Auszahlung des Preisgeldes?

Als Belege gelten Eure Kontoauszüge, auf denen die Preisgeldauszahlung im Verwendungszweck neben Angabe von Projektnummer und -name aufgeführt sind. Die Zusage per E-Mail und eine eingereichte Selbstverpflichtungserklärung dienen dabei als Grundlage der Zahlungen.

Fragen zur Jury und Bewertungskriterien

Wie setzt sich die APPLAUS-Jury zusammen?

Wer in die Jury des APPLAUS berufen wird, entscheidet mit, welche Musikclubs oder Veranstaltungsreihen für ihr Livemusikprogramm und Schaffen ausgezeichnet werden. Diese verantwortungsvolle Aufgabe wird für die drei Hauptkategorien des APPLAUS von neun Persönlichkeiten aus der Musik- und Livebranche, u.a. Spielstättenbetreiber:innen, professionellen Musiker:innen sowie Musikjournalist:innen, übernommen. Die Zusammensetzung der APPLAUS-Jury verändert sich bei jeder Ausgabe, da jedes Jurymitglied für drei Jahre berufen wird. Für die drei Sonderpreise „Awareness“, „Inklusion“ und „Nachhaltigkeit“ werden jeweils eigene Fachjurys mit je drei Personen besetzt, die über die Sonderauszeichnungen entscheiden. 

Was sind die wichtigsten Entscheidungskriterien der Jury?

Für die Jury ist entscheidend, ob das eingereichte Livemusikprogramm 2022 der Zielsetzung des APPLAUS und den jeweilig weiteren Kriterien der einzelnen Kategorien entspricht, ob also der betreffende Club oder die Veranstalter:in – oftmals auch mit hohem finanziellem Risiko – kulturell herausragende Livemusikprogramme anbietet und damit maßgeblich zum Erhalt der kulturellen Vielfalt in Deutschland beiträgt.

  • Kategorie „Beste Livemusikprogramme“:
    Bei der Auswahl in der Kategorie „Beste Livemusikprogramme“ konzentriert sich die Jury hauptsächlich auf die Fragestellung, ob beim jeweiligen Livemusikprogramm der Spielstätte ein außergewöhnliches, künstlerisch ambitioniertes Programm mit einem klaren, erkennbaren kuratorischen Konzept vorhanden ist. Mit in die Bewertung fließen ebenso die Auszeichnungswürdigkeit anderer Kriterien, wie z. B. ein angemessener Anteil internationaler sowie nationaler Acts; Geschlechtergerechtigkeit und diverse Acts; die Förderung von Nachwuchskünstler:innen, insbesondere mit Bezug zur regionalen und lokalen Szene oder eine angemessene Gagengestaltung für die auftretenden Künstler:innen mit ein. 
  • Kategorie „Beste Livemusikspielspielstätten“:
    In der Kategorie „Beste Livemusikspielstätten“ kann sich die Jury zusätzlich zur Voraussetzung einer hohen Programmqualität mit angemessenen Konditionen für die ausübenden Künstler:innen auf weitere Fragestellungen konzentrieren, die sich aus den auszeichnungswürdigen Kriterien ergeben. Dazu zählen z. B. Gleichstellung, Diversität und die Förderung von Inklusion, ein besonderes Ambiente, eine besondere Personalpolitik (z. B. gute Personalführung, Gendergerechtigkeit, produktives Betriebs- und Arbeitsklima, Transparenz), eine angemessene Infrastruktur vor Ort (z. B. Betreuung der Acts, Backstage-Räume, Catering), der Einsatz für Nachhaltigkeit und klimafreundliche Maßnahmen, Kooperationen mit (lokalen) Kulturinitiativen und Netzwerken oder sozialpolitisches und zivilgesellschaftliches Engagement.

  • Kategorie „Beste kleine Spielstätten und Konzertreihen“:
    Bei der Auswahl der Preisträger:innen in dieser Kategorie achtet die Jury auf eine qualitativ anspruchsvolle, trendsetzende und kreative Programmkonzeption und -realisation mit angemessenen Konditionen für die ausübenden Künstler:innen sowie auf ein vielfältiges kulturelles und nachhaltiges Engagement.
  • Kategorie „Awareness“
    In der Kategorie „Awareness“ bewertet die Jury die Arbeit im Bereich und die Auseinandersetzung mit dem Thema Awareness. Sowohl die Qualität des Awareness-Konzepts als auch das herausragende Engagement bei der konsequenten Umsetzung der darin festgehaltenen Maßnahmen, wie z. B. die Unterstützung von Betroffenen von Diskriminierung und Gewalt oder die diskriminierungssensible Gestaltung weiterer Bereiche der Veranstaltungsorganisation und -durchführung vor und hinter der Bühne tragen zur Auszeichnungswürdigkeit bei.

  • Kategorie „Inklusion“
    Bei der Bewertung der Auszeichnungswürdigkeit der Kategorie „Inklusion“ konzentriert sich die Jury auf alle Aktivitäten im Bereich Inklusion und die konsequente Umsetzung von darauf abzielenden Konzepten zum Barriereabbau. Mit der Auszeichnung wird besonderes Engagement gewürdigt, die Teilhabe an Livemusikveranstaltungen für Menschen mit körperlichen, psychischen und kognitiven Behinderungen, chronischen Erkrankungen sowie neurodiverse Personen zu ermöglichen und die Zugänglichkeit zu erhöhen.

  • Kategorie „Nachhaltigkeit“
    Die Kategorie „Nachhaltigkeit“ legt den Fokus auf herausragende Bemühungen von Spielstättenbetreiber:innen und Veranstalter:innen im Bereich ökologische Nachhaltigkeit. Insbesondere die umgesetzten Maßnahmen und deren Wirksamkeit als Best Practice Beispiel in den Bereichen Energie, Mobilität und Ressourcen im Kontext der Veranstaltungsorganisation und -durchführung fließen in die Bewertung durch die Jury ein.

Wie trifft die Jury ihre Entscheidung?

Nach der formalen Vorprüfung aller eingegangenen Bewerbungen erhält die Jury die teilnahmeberechtigten Bewerbungen zur fachlichen Bewertung. Die einzelnen Jurymitglieder treffen unabhängig, eigenständig und anonym eine Vorauswahl per Online-Voting. Danach finden verschiedene Jurysitzungen statt, in der die endgültigen Entscheidungen getroffen werden.

Werden die Entscheidungen der Jury begründet?

Von der Jury getroffene Einzelentscheidungen werden öffentlich sowie gegenüber den Bewerber:innen grundsätzlich nicht begründet. Um einer Einflussnahme auf die Jury vorzubeugen, ist es Bewerber:innen zudem nicht erlaubt, sich mit Jurymitgliedern über den Inhalt der Jurysitzungen, Abstimmungsverhalten der Jurymitglieder, Begründungen und Ergebnisse für oder gegen eine Auszeichnung auszutauschen. 

Fragen zu den Sonderpreisen

Was bedeutet Awareness?

Der englische Begriff „awareness“ lässt sich mit Bewusstsein übersetzen. Im deutschsprachigen Raum steht der Begriff für eine Haltung und Praxis, die allen Formen von Diskriminierung und (sexualisierter) Gewalt entgegenwirkt und konsensbasiertes Handeln fördert. Das Ziel von Awareness liegt darin, ein Bewusstsein für strukturelle Diskriminierungen zu schaffen und gegenseitigen Respekt zu fördern. Eine Diskriminierung kann bereits dann vorliegen, wenn eine Person sich durch das Verhalten einer anderen in ihren persönlichen Grenzen verletzt fühlt. Die Deutungshoheit darüber, was als diskriminierend oder übergriffig empfunden wird, liegt bei den Betroffenen selbst und bedarf keiner Rechtfertigung. Vielmehr geht es darum, Empathie und Verständnis für die Erfahrungen anderer zu entwickeln. Verschiedene Arten von grenzüberschreitendem Verhalten können beispielsweise sexuelle Übergriffe oder Belästigungen und diskriminierendes oder herabsetzendes Verhalten sein. Dies kann sich auf verschiedene Aspekte wie z. B. Aussehen, Hautfarbe, Behinderung, geschlechtliche Identität, sexuelle Orientierung, Herkunft oder Alter beziehen. Solches Verhalten kann dazu führen, dass Menschen sich diskriminiert und ausgegrenzt fühlen. 
 
Im Kontext von Livemusikveranstaltungen bedeutet Awareness, eine Struktur vor Ort zu schaffen, durch die Betroffene von Diskriminierung und Gewalt eine parteiliche Unterstützung erfahren. Gegebenenfalls können auch aufklärende Gespräche mit diskriminierenden oder gewaltausübenden Personen geführt werden. Weiterhin sind Prävention und Bildung wichtige Pfeiler von Awareness. Awarness-Arbeit bedeutet auch, dass sich Veranstalter:innen, Besucher:innen, Personal und Künstler:innen stetig informieren und aktiv dazu beitragen, Gewalt und gesellschaftliche Strukturen der Ungleichheit abzubauen. Dies erfordert insbesondere kritisches und kontinuierliches Hinterfragen eigener Handlungen, Arbeitsweisen und Strukturen. Das bedeutet auch, dass alle an einer Veranstaltung beteiligten Personen Verantwortung für sich selbst und für den geteilten Raum übernehmen und so einen Ort schaffen, in dem jede Person respektiert und ihre individuelle Freiheit geschützt wird.

Warum gibt es einen Preis für Awareness? Was wird damit ausgezeichnet?

In der Kategorie Awareness werden Livemusikspielstätten und Veranstalter:innen ausgezeichnet, die besonders viel Engagement in die Antidiskriminierungsarbeit und Unterstützung Betroffener stecken oder mit ihren Maßnahmen in ein Publikum, eine Branche oder Szene hineinwirken, in denen Awareness üblicherweise kein Thema ist. Der Award bedeutet nicht, dass an diesen Orten keine Diskriminierung oder Gewalt mehr stattfindet. Er bedeutet auch nicht, dass die Auseinandersetzung mit sexualisierter Gewalt und Diskriminierung an diesem Ort für abgeschlossen erklärt werden kann. 
Der Awareness-Award zeichnet diejenigen aus, die besonders stimmige, kontinuierliche oder innovative Wege gehen und mit ihrer Arbeit Best Practice Beispiele für möglichst diskriminierungsfreie Räume in der Veranstaltungsbranche schaffen. Sie sollten ein Vorbild für andere darstellen und mit Vorfällen transparent und betroffenenzentriert umgehen. 

Warum sollte ich Awareness-Konzepte auf meinen Veranstaltungen umsetzen?

Mit Awareness-Konzepten räumen Veranstaltungsorte der gleichberechtigten Teilhabe und Sicherheit ihrer Besucher:innen und Mitarbeiter:innen eine hohe Priorität ein und stärken die gemeinschaftliche Verantwortungsübernahme bei Events. Die Erfahrung zeigt, dass Besucher:innen und Mitarbeitende sich durch eine konsequente Antidiskriminierungs- und Unterstützungsarbeit sicherer und zufriedener fühlen. Individuell abgestimmte Konzepte, gestärkte Teilhabe- und Feedbackmöglichkeiten sorgen somit nicht nur für eine hohe Akzeptanz und Bindung der Besucher:innen und Mitarbeiter:innen an die Spielstätte. Sie erleichtern auch den Umgang mit herausfordernden und krisenhaften Situationen und wappnen Spielstätten als permanent lernende Organisationen für vielfältige Zukunftsszenarien.

Was sind Inklusion und Teilhabe?

Inklusion bedeutet, dass Menschen mit und ohne Behinderung in der Gesellschaft gleichberechtigt und auf Augenhöhe zusammenkommen. Dabei spielen u. a. das Geschlecht, Alter, körperliche oder geistige Fähigkeiten, sexuelle Orientierung und soziale Möglichkeiten keine Rolle. Inklusion bedeutet, dass Menschen mit Behinderungen oder chronischen Erkrankungen in allen Bereichen der Gesellschaft integriert werden und die Chance erhalten, ihre Talente, Fähigkeiten und Interessen zu entwickeln. Das gilt für den Arbeitsplatz, die Schule und die Freizeitgestaltung sowie viele andere Bereiche des Zusammenlebens.
 

Inklusion bedeutet jedoch nicht nur das Schaffen von Möglichkeiten, sondern auch die Umsetzung von Barrierefreiheit, die auf die unterschiedlichen Bedürfnisse der Menschen eingeht. Es erfordert eine selbstverständliche Bereitschaft zur Bereitstellung von Ressourcen, Unterstützungssystemen und Dienstleistungen, ohne dass es hierbei um einen Benefiz-Charakter geht. Menschen mit Behinderung oder chronischen Erkrankungen sind ein wichtiger Bestandteil einer vielfältigen Gesellschaft und sollten nicht als Bittsteller:in oder Empfänger:in von Almosen behandelt werden. 

 

Barrierefreiheit schafft die technischen oder baulichen Voraussetzungen für Teilhabe. Im kulturellen Betrieb erstreckt sich aber die Teilhabe von Menschen mit einer Behinderung nicht nur auf ihre Rolle als Besucher:innen. Sondern es soll auch hinterfragt werden, wie sich Menschen mit und ohne Behinderung im jeweiligen Kontext begegnen. Dies kann z. B. mit Blick auf Künstler:innen auf der Bühne geschehen oder mit Blick auf das eigene Team.  

 

Menschen mit einer Behinderung sollen als „Expert:innen“ in eigener Sache fungieren, beratend tätig sein oder bei der Erstellung und Umsetzung eines inklusiven Veranstaltungskonzeptes helfen. 

Warum gibt es einen Preis für Inklusion?

In Deutschland gibt es etwa 7,8 Millionen Menschen mit einer Behinderung, die in Kunst und Kultur oft unterrepräsentiert sind. Um das Bewusstsein für dieses Thema zu schärfen und auf die vorhandenen Möglichkeiten aufmerksam zu machen, soll dieser Preis Veranstalter:innen ermutigen, sich mit ihren Projekten und Umsetzungen zu bewerben. Der Preis soll den Fokus auf die Inklusion und Teilhabe von Menschen mit Behinderungen im Bereich Livemusik legen und zeigen, welche Erfolge bereits erzielt wurden oder welche neuen Ideen bereits gelebt werden. Ebenso soll er dafür sorgen, dass Veranstalter:innen sich dem Thema öffnen und so zu einer Nachahmung anregen. Der wichtigste Aspekt ist aber, dass Inklusion und Teilhabe zu einer gefühlten und diskriminierungsfreien Normalität werden sollen. 

Warum gibt es einen Preis für Nachhaltigkeit? Was wird damit ausgezeichnet?

Deutschland hat sich zum Ziel gemacht, den Ausstoß an Klimagasen bis 2030 um mindestens 65 % im Vergleich zu 1990 zu reduzieren. Erreicht werden diese Ziele nur, wenn alle Teile der Gesellschaft ihren Teil dazu beitragen und Verantwortung übernehmen. Das vorherrschende Narrativ des ‚Nachhaltigkeit bedeutet Verzicht & Verbot’ lähmt und verlangsamt dringend notwendige Entwicklungen. Daher gilt es heute mehr denn je neue Erzählungen und Erlebnisse zu entwickeln, die die gesamte Gesellschaft in diese Generationenaufgabe mit einbeziehen und als bewältigbar erfahrbar machen. Clubkultur war und ist auch heute noch ein wichtiger Treiber des gesellschaftlichen Wandels. Als relevante kulturelle Akteurin kann die Veranstaltungsbranche daher mit beispielhaften Aktionen neue Wege aufzeigen und als Vorbild für die nötige Umsetzung von nachhaltigen Maßnahmen vorangehen.

Innerhalb der Branche fehlt zumindest in der Breite (noch) das notwendige Handlungs- und Erfahrungswissen, um konkrete, spartenübergreifende Ansätze für die nachhaltige Gestaltung von Veranstaltungen und Spielstätten flächendeckend umzusetzen. Der Sonderpreis für Nachhaltigkeit möchte daher überzeugenden Lösungen für die Branche zu mehr Sichtbarkeit verhelfen, Best Practice Beispiele auszeichnen und so zeigen: Die Veranstaltungsbranche der Zukunft ist nicht weniger bunt, lustig und begeisternd, kommt aber mit weniger Energie, Ressourcen und Umweltwirkungen aus.

Eine Auszeichnung mit dem Sonderpreis für Nachhaltigkeit des APPLAUS ist neben einer Anerkennung der bisherigen Leistungen auch eine Ermutigung zum Weitermachen und Durchhalten auf dem Weg zu einer ressourcenschonenden und nachhaltigen Zukunft der Veranstaltungsbranche.

Auf welche Bereiche von Nachhaltigkeit konzentriert sich der Preis?

Aufgrund des hohen Transformationsdrucks im Bereich der ökologischen Nachhaltigkeit und zugunsten einer besseren Vergleichbarkeit der Bewerbungen rückt die Sonderkategorie Nachhaltigkeit insbesondere die ökologischen Dimension von Nachhaltigkeit in den Fokus.
Die zentralen Handlungsfelder für Musikspielstätten und Veranstaltungen mit Blick auf ökologische Nachhaltigkeit sind insbesondere die Bereiche Energie, Mobilität und Ressourcennutzung, da Emissionen in diesen Bereichen eine erhebliche Rolle bei der Klimawirkung von Livemusikspielstätten und Veranstaltungen spielen. Geeignete Maßnahmen zur Reduktion von Emissionen in diesem Bereich haben daher einen besonderen Stellenwert und ein hohes Handlungs- und Einsparpotential.