Häufige Fragen zum APPLAUS 2022

Nachdem Ihr die Teilnahmebedingungen für den APPLAUS 2022 gelesen haben, findet Ihr hier Antworten auf Fragen, die eventuell noch offen geblieben sind.

Beratung

Für alle Fragen rund um den APPLAUS und die Bewerbung steht Euch das APPLAUS-Team per E-Mail zur Verfügung.

Ansprechpartner:innen
Janina Dotterweich | applaus@initiative-musik.de
Tanja Linke | applaus@initiative-musik.de

Bei technischen Problemen wendet Euch bitte an:
support@initiative-musik.de

Fragen zu den Kategorien

Wofür wird der APPLAUS 2022 verliehen?

Der Preis wird in verschiedenen Kategorien für kulturell herausragende und qualitativ anspruchsvolle Livemusikprogramme und -spielstätten im Jahr 2021 verliehen.

Welche Preiskategorien gibt es?

1. Hauptkategorien

Die Hauptauszeichnungen gliedern sich in drei Preiskategorien mit Prämien in jeweils unterschied-licher Höhe. In jeder Kategorie werden mehrere Preisträger:innen ausgezeichnet. In jeder der drei Kategorien wird unter allen Preisträger:innen zusätzlich ein undotierter Preis für eine:n Hauptpreisträger:in mit dem Titel "Bestes Livemusikprogramm bzw. Beste Livemusikspielstätte bzw. Beste kleine Livemusikspielstätte / Konzertreihe des Jahres" vergeben.

  • Kategorie „Beste Livemusikprogramme“
    - Urkunde verbunden mit einer Prämie bis zu 50.000 Euro
    - für Spielstätten mit einem kulturell herausragenden Livemusikprogramm 2021
  • Kategorie „Beste Livemusikspielstätten“
    - Urkunde verbunden mit einer Prämie bis zu 35.000 Euro
    - für im Jahr 2021 herausragende Spielstätten
  • Kategorie „Beste kleine Spielstätten und Konzertreihen“
    - Urkunde verbunden mit einer Prämie bis zu 10.000 Euro
    - für Spielstätten und Veranstalter:innen mit einer qualitativ anspruchsvollen und kreativen Programmkonzeption im Jahr 2021

 

2. Sonderpreise

2022 werden Preise für „Awareness”, „Innovation“ und „Nachhaltigkeit“ verliehen, die mit jeweils bis zu 5.000 Euro dotiert sind. Auf maximal eine der drei Auszeichnungen können sich Spielstätten sowie Veranstalter:innen gezielt zusätzlich zu einer Bewerbung in einer der drei Hauptkategorien bewerben.

 

Wie unterscheiden sich die Kategorien „Beste Livemusikprogramme“ und „Beste Livemusikspielstätten“?

In der Kategorie „Beste Livemusikprogramme“ steht bei der Bewertung ausschließlich das kulturell herausragende Livemusikprogramm 2021 im Vordergrund, bei dem eine klar erkennbare kurato-

rische Linie in der künstlerischen Auswahl und Gestaltung des Programms erkennbar sein muss.
In der Kategorie „Beste Livemusikspielstätten“ werden neben der Qualität des Livemusikprogramms eine Vielzahl von auszeichnungswürdigen Merkmalen einer Spielstätte als Ganzes bewertet: z. B. besonders herausragende Produktions- und Auftrittsbedingungen, atmosphärische Rahmenbedingungen, die das kulturelle Gesamterlebnis beeinflussen; Engagement in der Berücksichtigung marginalisierter Gruppen; die Förderung von Gleichstellung, Diversität und Inklusion oder eine auszeichnungswürdige Personalpolitik.

Können wir uns für den undotierten Hauptpreis bewerben?

Nein, eine Aktivbewerbung ist dafür nicht möglich. Die Hauptpreisträger:innen pro Kategorie
(„Bestes Livemusikprogramm bzw. Beste Livemusikspielstätte bzw. Beste kleine Spielstätten und Konzertreihe des Jahres) werden unter allen Preisträger:innen in der abschließenden Jurysitzung ausgewählt.

Fragen zur Teilnahmeberechtigung

Wer kann sich bewerben?

Es können sich sowohl Betreiber:innen von Livemusikspielstätten als auch regionale Veranstalter:innen bewerben. Veranstalter:innen ohne eigene feste Spielstätte können eine Bewerbung in der Kategorie „Beste kleine Spielstätten und Konzertreihen“ einreichen. Reine Festival- sowie Tourneeveranstalter:innen sind nicht teilnahmeberechtigt.

Wir wurden bereits mit dem APPLAUS ausgezeichnet. Können wir uns trotzdem bewerben?

Ja, teilnahmeberechtigt sind auch Spielstättenbetreiber:innen und Veranstalter:innen, die im Vorjahr oder den Vorjahren bereits (mehrfach) mit dem APPLAUS ausgezeichnet wurden.

Geht es um die Gesamtkapazität der Spielstätte oder die Kapazität einzelner Konzerträume?

Teilnahmeberechtigt sind Spielstättenbetreiber:innen in Deutschland, die einen oder mehrere Veranstaltungsräume (unter einer Konzession/einem Namen) haben. Der Veranstaltungsraum/die Veranstaltungsräume, für die sich beworben wird, darf/dürfen insgesamt für maximal 1.000 Personen ausgelegt sein.

Beispiele:

  • Eine Spielstätte hat zwei Veranstaltungsräume mit einer Besucher:innenkapazität von 300 und 600 Personen. Die Bewerbung kann für das Programm beider Räume gestellt werden.
  • Eine Spielstätte hat zwei Veranstaltungsräume mit einer Besucherkapazität von 400 und 800 (also mehr als 1.000) Personen. Es kann nur eine Bewerbung für einen der Veranstaltungsräume gestellt werden. Veranstaltungen, welche in beiden Veranstaltungsräumen gleichzeitig stattfinden, können nicht mit angegeben werden.
  • Eine Spielstätte hat einen Veranstaltungsraum mit einer Besucherkapazität von 1.200. Die Spielstätte ist somit nicht teilnahmeberechtigt.

 

Veranstalter:innen, die sich in der Kategorie „Beste kleine Spielstätten und Konzertreihen“ bewerben, sind teilnahmeberechtigt, wenn deren einzelne Veranstaltungsräume eine Kapazität von 1.000 Personen nicht übersteigen.

Wie viele Konzerte in welchem Zeitraum müssen wir für die Teilnahmeberechtigung nachweisen?

Spielstätten, die sich in der Kategorie „Beste Livemusikprogramme“ oder „Beste Livemusikspielstätten" bewerben, müssen mind. 48 Konzerte im Jahr 2019 nachweisen.

Spielstätten mit unter 48 Konzerten 2019 können sich in der Kategorie „Beste kleine Spielstätten und Konzertreihen“ bewerben, im Jahr 2019 jedoch mind. 10 Konzerte realisiert haben.

Veranstalter:innen ohne eigene Spielstätten können eine Bewerbung in der Kategorie „Beste kleine Spielstätten und Konzertreihen“ einreichen und im Jahr 2019 mind. 10 Konzerte veranstaltet haben.

Können wir neben klassischen Konzerten auch Streaming-Angebote oder Konzerte in Ausweichlocations einreichen?

Ja. Ausschlaggebend für die Bewertung in allen Kategorien des APPLAUS sind alle Livemusikveranstaltungen, die 2021 durchgeführt wurden. Eingereicht werden können neben klassischen Formaten auch alle alternativen Arten von Livemusikveranstaltungen (z.B. Streaming-Angebote, Ausweichlocations, Open Air etc.).

Wir konnten aufgrund der Covid-19-Pandemie 2021 gar keine Konzerte veranstalten und hatten auch keine Streaming-Formate. Können wir uns dennoch bewerben?

Nein, leider nicht. Der APPLAUS zeichnet generell immer das Livemusikprogramm des Vorjahres aus. Die Jury bezieht sich bei der Bewertung der Auszeichnungswürdigkeit auf das Jahr 2021.

Wir haben 2020 und/oder 2021 erstmalig Konzerte veranstaltet. Ist für uns eine Bewerbung möglich?

Nein, das geht leider nicht. Teilnahmeberechtigt sind Spielstättenbetreiber:innen und Veranstalter:innen, die mit ihren Livemusikprogrammen mindestens seit 2019 aktiv sind und eine gewisse Mindestkonzertanzahl im Jahr 2019 aufweisen können.

Was bedeutet die 40 %-Fördermittelgrenze?

Teilnahmeberechtigt für die Kategorien „Beste Livemusikprogramme“ und „Beste Livemusikspielstätten“ sind Spielstättenbetreiber:innen, die im Jahr 2019 ihre Spielstätte mit weniger als 40 % aus öffentlichen Mitteln finanziert haben. Die Prozentangabe ergibt sich aus dem Verhältnis öffentlicher Fördermittel zum Gesamtjahresumsatz 2019. Zu den öffentlichen Mitteln zählen finanzielle Mittel, aber auch unbare Leistungen, wie kostenfreie Überlassung von Räumlichkeiten oder Personal.

Im Rahmen der Vorprüfung für die Ermittlung der 40 %-Fördermittelgrenze behält sich die Initiative Musik vor, die Zustellung einer Gewinn- und Verlustrechnung der Spielstätte anzufordern. Die Gewinn- und Verlustrechnung ist kein fester Bestandteil der Bewerbung, muss jedoch auf Anfrage vorgelegt werden. Zusätzlich kann die Initiative Musik ein von einer:m Steuerberater:in bzw. Wirtschaftsprüfer:in ausgestelltes Testat über die Höhe der öffentlichen Fördermittel anfordern.

Bewerbungen in der Kategorie „Beste kleine Spielstätten und Konzertreihen“ sind von dieser Regelung ausgenommen

 

Haben Überbrückungsgelder, Kurzarbeitergeld etc. Auswirkungen auf die Bewerbung?

Aufgrund der Covid-19-Pandemie und der dadurch entstandenen Veranstaltungsverbote und Einschränkungen für Spielstätten und Veranstalter:innen gilt als Bemessungsgrundlage für die formalen Kriterien der Teilnahmeberechtigung (z.B. 40 %-Grenze, Mindestkonzertanzahl) das Jahr 2019. Daher ist der Anteil an öffentlichen Förderungen 2021, wie z.B. Überbrückungsgelder oder Kurzarbeit, unerheblich für die Bewerbung.

Warum gilt die 40 %-Fördermittelgrenze nicht in der Kategorie „Beste kleine Spielstätten und Konzertreihen“?

Eine Fördermittelgrenze in der Kategorie „Beste kleine Spielstätten und Konzertreihen“ würde zum Ausschluss zahlreicher sog. Kleinstveranstalter:innen von Livemusikprogrammen führen. Angesichts der häufig recht geringen Budgets solcher Kleinstveranstalter:innen ist die Fördermittelgrenze oft schnell mit z. B. der Bereitstellung eines Veranstaltungsraumes o. ä. erreicht. Um ihnen auch eine Bewerbung für den APPLAUS zu ermöglichen, gilt die Fördermittelgrenze daher nicht für Bewerbungen in dieser Kategorie.

Haben Umbaupausen sowie urlaubs- und saisonbedingte Pausen Einfluss auf die nachzuweisende Mindestkonzertanzahl 2019?

Nein, nur die reale Anzahl an Konzerten im Jahr 2019 ist Grundlage für die Teilnahmeberechtigung zum APPLAUS und die Einstufung in die Kategorien „Beste Livemusikprogramme“, „Beste Livemusikspielstätten“ und „Beste kleine Spielstätten und Konzertreihen“. Spielstätten, die begründete Pausen von maximal 3 Monaten im Jahr 2019 aufweisen, können eine Bewerbung einreichen. Jedoch verringert sich durch Pausen nicht die Anzahl der nachzuweisenden Konzerte 2019.

Was bedeutet fest und ortsgebunden?

Sogenannte Fliegende Bauten (z. B. Zelte/fahrbare Bühnen) und Open-Air-Bühnen sind vom Bewerbungsverfahren ausgeschlossen.

Fragen zur Bewerbungsstellung

Was gilt als Livemusikveranstaltung?

Eine Livemusikveranstaltung ist eine Veranstaltung, in der Livemusik öffentlich konzertmäßig aufgeführt wird und im Vordergrund steht. Das bedeutet, für das Konzert wurde speziell geworben und das Publikum ist vorrangig für die musikalische Darbietung gekommen. Mehrere Konzerte an einem Tag gelten als eine Veranstaltung, sofern für diese auch nur einmal Eintritt gezahlt wurde. Livemusikveranstaltung umfasst den gezielten Auftritt von Musiker:innen und Bands ebenso wie von „künstlerischen DJs“. Musikalische Lesungen, bei denen Livemusik nicht im Vordergrund steht; Stummfilmvertonungen oder Open Stages ohne kuratorisch ausgewählten Opener zählen nicht als Livemusikveranstaltung.

Können wir auch eine eigene Vorlage für die Livemusikveranstaltungen verwenden?

Nein, die Benutzung der Vorlage und der Upload derselben ist zwingend erforderlich. Die Einsendung bzw. der Upload einer eigenen/anderen Form der Auflistung ist aus Fairnessgründen und für eine bessere Vergleichbarkeit bei der Bewertung durch die Jury nicht möglich.

Was bedeuten Eigenveranstaltung, Kooperation und Rental?

„Eigenveranstaltung“ bedeutet: Ihr wart - unabhängig ob Club oder Veranstalter:in - alleinige:r Hauptveranstalter:in und trugt zu 100 % die inhaltliche und finanzielle Hauptverantwortung.

„Kooperation“ bedeutet, dass Ihr – unabhängig ob Club oder Veranstalter:in – die Veranstaltung in Kooperation mit anderen Akteur:innen durchgeführt habt. Das finanzielle Risiko und/oder die inhaltliche Hauptverantwortung wurden aufgeteilt.

„Rentals“ sind Einmietungen von Fremdveranstaltungen in der eigenen Livemusikspielstätte.

Als Veranstalter:in ohne eigene Spielstätte wählt Ihr bitte kein Rental aus, sondern entweder Eigenveranstaltung oder Kooperation.

Dürfen Rentals im eingereichten Livemusikprogramm angegeben werden?

Rentals (Einmietungen von Fremdveranstalter:innen) dürfen im eingereichten Livemusikprogramm angegeben werden, müssen in der Auflistung der Livemusikveranstaltungen darin aber explizit als solche markiert werden.

Was sind „künstlerische DJs“ und wie werden diese geprüft?

„Künstlerische DJs“ spielen nicht nur einen Tonträger ab. Unter Verwendung von Tonträgern und technischen Hilfsmitteln mischen sie verschiedene Musikstücke zu neuen Klangbildern und Kompositionen zusammen (siehe auch Urteil des Bundesfinanzhofs vom 18.08.2005, Az. V R 50/04).

Das dabei entstehende Arbeitsergebnis muss die Qualität eines neuen künstlerischen Produkts haben. Folgende Kriterien sprechen für eine Tätigkeit, die unter die Definition „künstlerische DJs“ fällt:

  • DJ-Künstler:innen erhalten eine Gage;
  • sie veröffentlichen ihre Werke auf Tonträgern (Mix-CDs im freien Handel, eigene Compilations etc.);
  • DJ-Künstler:innen treten auch außerhalb von Diskotheken auf, z. B. auf öffentlichen Veranstaltungen oder bei Radiosendern;
  • sie haben ein eigenes Künstler:innenprofil im Internet (Facebook, Soundcloud etc.);
  • ihre Veranstaltungen sind ein eigener Programmpunkt.

 

Die Kontrolle seitens der Sachbearbeiter:innen erfolgt nach den oben genannten Kriterien. Das heißt, dass die Profile und Veranstaltungen der DJ-Künstler:innen entsprechend überprüft werden.

Welche Kriterien gelten mit Blick auf die Gagengestaltung von Künstler:innen?

Grundkosten (Raummiete, Hauspersonal, Haustechnik), die den Künstler:innen berechnet wurden bzw. garantiert werden mussten (Pay To Play) sind ausgeschlossen. Einzige Ausnahme ist die garantierte (angemessene) Gage in Verbindung mit einer zusätzlichen Einnahmebeteiligung ab Break Even. Prozentuale Doordeals sind zugelassen, sofern die Einnahmen ausschließlich mit einem vorab festgelegten prozentualen Anteil aufgeteilt wurden und keine pauschalisierten Kostenpositionen im Vorwege abgezogen wurden. Dabei müssen mind. 50 % ab dem ersten Euro an die Künstler:innen gegangen sind. Eine Ausnahme bildet die Zahlung einer garantierten Künstler:innengage im Zusammenhang mit dem zuvor genannten Split ab einem Break Even.

Können wir mehrere Bewerbungen einreichen?

Jede:r Bewerber:in darf sich mit maximal einer Spielstätte in der Kategorie “Beste Livemusikprogramme“ oder „Beste Livemusikspielstätten“ oder mit maximal einer Spielstätte bzw. Konzertreihe in der Kategorie „Beste kleine Spielstätten und Konzertreihen“ für den APPLAUS bewerben.
Bewerber:innen für eine der beiden Hauptkategorien „Beste Livemusikprogramme“, und „Beste Livemusikspielstätten“ dürfen sich zusätzlich für einen der drei Sonderpreise „Awareness“, „Innovation“ oder „Nachhaltigkeit“  bewerben.
Bewerber:innen der Kategorie  „Beste kleine Spielstätten und Konzertreihen“ dürfen sich zusätzlich für einen der beiden Sonderpreise „Awareness“ oder „Nachhaltigkeit“ bewerben.

Fragen zur Fristen und Ablauf der Bewerbung

Welche Fristen müssen wir bei der Bewerbung beachten?

Bewerbungen können via Online-Tool ab dem 25. April 2022 (10.00 Uhr) bis zum 25. Mai 2022 (18.00 Uhr) eingereicht werden.

Achtung: Auch die Bewerbungsbestätigung (= PDF der Bewerbung) mit rechtsgültiger Unterschrift muss bis zu dieser Ausschlussfrist per E-Mail bei der Initiative Musik eingegangen sein.

Gilt das Windhund-Prinzip?

Nein, im Gegensatz zu den Clubförderprogrammen der Initiative Musik (z. B. Digi-Invest/TE-SA oder Neustart Kultur) wird das Windhund-Prinzip beim APPLAUS nicht angewendet. Es macht keinen Unterschied bei der formalen Prüfung oder bei der späteren Juryentscheidung, wann die Bewerbung innerhalb der Frist eingereicht wurde.

Welche Unterlagen sind der Bewerbung in den drei Hauptkategorien beizufügen?

  • Auflistung von Livemusikveranstaltungen 2021 (Benutzung der Vorlage zwingend erforderlich)
  • Veranstaltungsprogramm/Monatsflyer (beliebig aus 2019 oder 2021)
  • Aktueller Handels- bzw. Vereinsregisterauszug, Gewerbeanmeldung oder vergleichbare Legitimationsunterlagen

 

Alle Unterlagen müssen online hochgeladen werden.

Muss die Bewerbung online und/oder per Post eingereicht werden?

Die Bewerbung muss online eingereicht werden. Im Anschluss daran erhaltet Ihr per E-Mail ein PDF-Dokument, dass ausgedruckt, mit einer Originalunterschrift versehen und gescannt per E-Mail an applaus@initiative-musik.de bis zur Ausschlussfrist am 25. Mai 2022 um 18 Uhr geschickt werden muss.
Bitte achtet darauf, dass die Bewerbung von einer zeichnungsberechtigten Person bzw. einer bevollmächtigten zeichnungsberechtigten Person unterschrieben werden muss.

Was passiert, nachdem wir unsere Bewerbung abgeschickt haben?

Alle eingegangenen Bewerbungen werden vorab auf ihre formale Richtigkeit (z. B. Vollständigkeit der Unterlagen, rechtsgültige Unterschrift, Besucher:innenkapazität etc.) durch die Initiative Musik geprüft. Bei formalen Fehlern im Zuge der Bewerbung oder Rückfragen setzt sich die Initiative Musik zur Klärung mit den Bewerber:innen in Verbindung. Dazu kontaktiert Euch die Initiative Musik telefonisch oder per E-Mail unter den von Euch angegebenen Kontaktdaten. Stellt bitte sicher, dass Ihr unter den angegebenen Kontaktdaten erreichbar sind.
Insofern aufgrund der vorliegenden Angaben einer Bewerbung davon auszugehen ist, dass die Teilnahmebedingungen (z.B. Kapazitätsgrenze oder Neugründung 2020/2021) nicht erfüllt werden, erfolgt keine gesonderte Rückmeldung, sondern eine formale Absage nach Ende der Vorprüfungsphase.

Wann werden die Auszeichnungen bekannt gegeben?

Die Preisträger:innen werden voraussichtlich Anfang Oktober per E-Mail kontaktiert. Von Nachfragen zum Stand der einzelnen Bewerbungen bitten wir bis dahin abzusehen.

Wie lade ich Dateien hoch?

Es kann immer nur eine Datei hochgeladen werden. Wir empfehlen Ihnen mehrere Seiten zusammenzufassen und diese dann in einer Datei (z.B. eine PDF-Datei) hochzuladen. Unter dem Reiter Unterlagen müssen verschiedene Dateien hochgeladen werden. Mit Klick auf Datei auswählen wählen Sie eine Datei von Ihrem Computer aus, die hochgeladen werden soll. Erst mit Klick auf Speichern am unteren Ende der Seite startet das Hochladen der Datei. Nach dem Hochladen werden Ihre Dateien zur eindeutigen Identifizierung von unserem System automatisch umbenannt. Bitte beachten Sie, dass dieser Vorgang je nach Dateigröße ein paar Minuten dauern kann. Bitte warten Sie entsprechend und laden Sie die Seite nicht neu bzw. klicken Sie nicht auf andere Buttons auf der Seite, da sonst das Hochladen abgebrochen wird. Bitte beachten Sie die maximale Größe von 10 MB pro Dateiupload.

Frage zu den Preisgeldern

Ist die Höhe der Preisgelder jedes Jahr gleich?

Nein, die Höhe der Prämien in den verschiedenen Kategorien werden im Rahmen der finalen Jurysitzung von der Jury endgültig festgelegt und können von Jahr zu Jahr variieren.

Muss die Verwendung des Preisgeldes nachgewiesen werden?

Die Preisgelder des APPLAUS sollen für künstlerisch-kulturelle Zwecke genutzt werden. Bis zum 31. Dezember 2023 muss im Falle einer Auszeichnung ein kurzer Sachbericht eingereicht werden. Aus diesem Sachbericht soll hervorgehen, wofür die Gelder in welcher Höhe ausgegeben wurden und inwieweit diese den Zweck erfüllt haben. Auch kann hier genannt werden, was sich abseits der Preisgelder durch den APPLAUS getan hat (z.B. Presse, Akzeptanz in der Bevölkerung, politisches Interesse, Art und Anzahl der Sponsoren, Wertschätzung).

Muss das Preisgeld versteuert werden?

Ja, in der Regel sind Preisgelder steuerpflichtig. Steuerrechtliche Fragen sind jeweils individuell mit dem:der jeweiligen Steuerberater:in zu klären.

Dieser Hinweis stellt keine verbindliche Steuerberatung dar. Bei detaillierteren Fragen wendet Euch im Zweifel bitte immer an eine:n Steuerberater:in bzw. Wirtschaftsprüfer:in

Wann erfolgt die Auszahlung?

Die Auszahlung der Preisgelder erfolgt in der Regel kurz nach der Preisverleihung.

Erhalten wir Belege für die Auszahlung des Preisgeldes?

Als Belege gelten Eure Kontoauszüge, auf denen die Preisgeldauszahlung im Verwendungszweck neben Angabe von Projektnummer und -name aufgeführt sind. Die Zusage per E-Mail und eine eingereichte Selbstverpflichtungserklärung dienen dabei als Grundlage der Zahlungen.

Fragen zur Jury und Bewertungskriterien

Wie setzt sich die APPLAUS-Jury 2022 zusammen?

Wer in die Jury des APPLAUS berufen wird, entscheidet mit, welche Musikclubs oder Veranstaltungsreihen für ihr Programm ausgezeichnet und dementsprechend ausgezeichnet werden.
Diese verantwortungsvolle Aufgabe wird für die drei Hauptkategorien des APPLAUS von neun Persönlichkeiten aus der Musik- und Livebranche, u.a. Spielstättenbetreiber:innen, professionellen Musiker:innen sowie Musikjournalist:innen, übernommen. Die Zusammensetzung der APPLAUS-Jury verändert sich bei jeder Ausgabe, da jedes Jurymitglied für drei Jahre berufen wird.
Für die drei Sonderpreise Awareness, Innovation und Nachhaltigkeit wird jeweils eine eigene Fachjury mit je drei Personen besetzt, die über die Sonderauszeichnungen entscheiden.
Für die Besetzung der Jury schlägt die Initiative Musik der Beauftragten der Bundesregierung für Kultur und Medien, Claudia Roth, nach Konsultation der Bundeskonferenz Jazz und der LiveKomm fachkundige Personen vor. Anschließend wird die Jury von der Kulturstaatsministerin berufen.

Was sind die wichtigsten Entscheidungskriterien der Jury?

Für die Jury ist entscheidend, ob das eingereichte Programm der Zielsetzung des APPLAUS und den jeweilig weiteren Kriterien der einzelnen Kategorien entspricht, ob also der betreffende Club oder die Veranstalter:innen – oftmals auch mit hohem finanziellem Risiko – kulturell herausragende Livemusikprogramme anbietet und damit maßgeblich zum Erhalt der kulturellen Vielfalt in Deutschland beiträgt.

  • Kategorie „Beste Livemusikprogramme“:
    Bei der Auswahl in der Kategorie „Beste Livemusikprogramme“ konzentriert sich die Jury hauptsächlich auf die Fragestellung, ob beim jeweiligen Livemusikprogramm der Spielstätte ein außergewöhnliches, künstlerisch ambitioniertes Programm mit einem klaren, erkennbaren kuratorischen Konzept vorhanden ist. Mit in die Bewertung fließen ebenso die Auszeichnungswürdigkeit nach anderen Kriterien, wie z.B. ein angemessener Anteil nationaler und diverser Acts; die Förderung von Nachwuchskünstler:innen, insbesondere mit Bezug zur regionalen und lokalen Szene oder eine angemessene Gagengestaltung für die auftretenden Künstler:innen mit ein.
  • Kategorie „Beste Livemusikspielspielstätten“:
    In der Kategorie „Beste Livemusikspielstätten“ kann sich die Jury zusätzlich zur Voraussetzung einer hohen Programmqualität mit angemessenen Konditionen für die ausübenden Künstler:innen auf weitere Fragestellungen konzentrieren, die sich aus den auszeichnungswürdigen Kriterien ergeben. Dazu zählen z.B. Gleichstellung, Diversität und die Förderung von Inklusion, ein besonderes Ambiente, eine besondere Personalpolitik (z.B. gute Personalführung, Gendergerechtigkeit, produktives Betriebs- und Arbeitsklima, Transparenz), eine angemessene Infrastruktur vor Ort (z.B. Betreuung der Acts, Backstage-Räume, Catering), der Einsatz für Nachhaltigkeit und klimafreundliche Maßnahmen, Kooperationen mit (lokalen) Kulturinitiativen und Netzwerken oder sozialpolitisches und zivilgesellschaftliches Engagement.
  • Kategorie „Beste kleine Spielstätten und Konzertreihen“:
    Bei der Auswahl der Preisträger:innen in dieser Kategorie achtet die Jury auf eine qualitativ anspruchsvolle, trendsetzende und kreative Programmkonzeption und -realisation mit angemessenen Konditionen für die ausübenden Künstler:innen sowie auf ein vielfältiges kulturelles und nachhaltiges Engagement.

Wie trifft die Jury ihre Entscheidung?

Nach der formalen Vorprüfung aller eingegangenen Bewerbungen erhält die Jury die vorgeprüften Bewerbungen zur fachlichen Bewertung. Die einzelnen Jurymitglieder treffen unabhängig, eigenständig und anonym eine Vorauswahl per Online-Voting. Danach findet eine Jurysitzung statt, in der die endgültigen Entscheidungen getroffen werden. Von der Jury getroffene Einzelentscheidungen werden öffentlich sowie gegenüber den Bewerber:innen nicht begründet.

Was bedeutet Kategoriendurchlässigkeit?

Grundsätzlich werden die Bewerbungen von der Jury in der Kategorie bewertet, für die sie eingereicht wurden. Bei Bewerbungen in einer der beiden Kategorien „Beste Livemusikprogramme“ und „Beste Livemusikspielstätten“ gibt es eine Besonderheit: Die Jury kann nach ihrem Ermessen in begründeten Ausnahmefällen entscheiden, ob eine Bewerbung in den Kategorien „Beste Livemusikprogramme“ oder „Beste Livemusikspielstätten“ in der jeweils anderen Kategorie auszeichnungswürdiger erscheint und einen Kategoriewechsel vornehmen in die jeweils andere Kategorie vornehmen.

Fragen zu den Sonderpreisen

Was bedeutet Awareness?

Der englische Begriff „awareness“ lässt sich mit Bewusstsein übersetzen. Im deutschsprachigen Raum steht der Begriff für eine Haltung und Praxis, die Diskriminierung und (sexualisierter) Gewalt entgegenwirkt und konsensbasiertes Handeln fördert. Einerseits meint Awareness eine Struktur vor Ort, durch die Betroffene von Diskriminierung und Gewalt eine parteiliche Unterstützung erfahren. Gegebenenfalls können auch aufklärende Gespräche mit diskriminierenden oder gewaltausübenden Personen geführt werden. Andererseits sind Prävention und Bildung wichtige Pfeiler von Awareness.
Veranstalter:innen, Besucher:innen, Personal und Künstler:innen informieren sich stetig und tragen aktiv dazu bei, Gewalt und gesellschaftliche Strukturen der Ungleichheit abzubauen. Das bedeutet, dass alle an einer Veranstaltung beteiligten Personen Verantwortung für sich selbst und für den geteilten Raum übernehmen.

Entstanden in Zusammenarbeit mit Initiative Awareness e.V.

Warum gibt es einen Preis für Awareness? Was wird damit ausgezeichnet?

Mit dem Awareness-Award werden Veranstalter:innen und Livemusikspielstätten ausgezeichnet, die besonders viel Engagement in die Antidiskriminierungsarbeit und Unterstützung Betroffener stecken oder mit ihren Maßnahmen in ein Publikum, eine Branche oder Szene hineinwirken, in denen Awareness üblicherweise kein Thema ist. Der Award bedeutet nicht, dass an diesen Orten keine Diskriminierung oder Gewalt mehr stattfindet. Er bedeutet auch nicht, dass die Auseinandersetzung mit sexualisierter Gewalt und Diskriminierung an diesem Ort für abgeschlossen erklärt werden kann. Der Awareness-Award zeichnet hingegen diejenigen aus, die besonders stimmige, kontinuierliche oder innovative Wege gehen. Sie sollten ein Vorbild für andere darstellen und mit Vorfällen transparent und betroffenenzentriert umgehen.

Entstanden in Zusammenarbeit mit der Initiative Awareness e.V.

Was bedeutet Innovation im Kontext von Spielstätten und Clubs?

Der Begriff “Innovation” leitet sich vom lateinischen Verb „innovare“ ab und bedeutet übersetzt Neuerung oder Erneuerung. Ziel jeder Innovation: Aus einer Idee eine Anwendung zu machen, die sich am Markt möglichst nachhaltig bewährt und durchsetzt.

Im Einzelnen kann eine Innovation sowohl eine logische Weiterentwicklung eines bestehenden Produkts sein und dieses besser, effizienter oder günstiger machen. Innovation kann aber auch eine radikale Veränderung sein, die gänzlich neue Lösungen oder Angebote vorantreibt und etabliert. Oder sie erobert neue Spielfelder und verdrängt etablierte Produkte oder Prozesse. Eine Innovation kann sich auf Produkte, Dienstleistungen, Prozesse, Geschäftsmodelle, Technologien u. v. m. beziehen. Sie kann also technologisch, nicht-technologisch oder aber auch sozial sein.

Zusammengefasst bedeutet Innovation schöpferische Zerstörung und beschreibt einen Wandlungsprozess – was bisher war, wird sich verändern, Neues wird entstehen.

Die Innovation soll hier aber nicht allein als künstlerische Freiheit verstanden werden, sondern als Möglichkeit, etwas Neues anzugehen und neue Perspektiven zu schaffen, dabei alte Muster zu verlassen und neue Grenzen auszuloten. Der Fokus liegt auf einem klar erkennbaren und nachhaltigen Nutzen für die Sicherung des Ökosystems von Spielstätten, also auch der Künstler:innen und der dazu gehörenden Peripherie und somit der Zukunftsfähigkeit von Livekultur.

Warum gibt es einen Innovationspreis?

Der Innovationspreis wird mit dem Ziel ausgelobt, Innovationen in Livemusikspielstätten sichtbarer zu machen und zu fördern.

Innovationen im Sinne dieses Preises müssen entgegen der klassischen Definition keine reinen Kommerzialisierungsabsichten verfolgen. Ziele wie die Verbesserung des Gemeinwohls und/oder der Situation Kulturschaffender sind erwünscht.

Dabei ist bewusst offengehalten, dass diese Innovationen technologisch, nicht-technologisch oder sozial sein können. Oberstes Ziel ist die Entwicklung und Förderung von neuartigen, zukunftsorientierten Veränderungsprozessen, die langfristig und flexibel auf die Ansprüche der sich wandelnden Clubkultur und Kulturlandschaft eingehen und ihr gerecht werden.

Was steckt hinter einer innovativen Clubkultur?

Eine innovative Clubkultur zeichnet sich durch eine für neue Ideen offene Haltung aus. Ein aktives Hinterfragen der eigenen gelebten Club- und Unternehmenskultur ist essenziell. Das Aufbrechen von eingefahrenen Strukturen und Handlungsmustern gehören ebenso zum Prozess wie kreative Methoden und lösungsorientierte Ansätze. Genauso wie die Anwendung neuer Verfahren oder Technologien. Aber auch bislang unbekannte Kooperationsmodelle, interdisziplinäre Partnerschaften, die Synergien nachhaltig zu nutzen, gehören dazu wie neuartige und zukunftsweisende Geschäfts-, Organisations- und/oder Arbeitsmodelle. Immer mit dem Ziel, Lösungen zu generieren, daraus konkrete Handlungsempfehlungen zu erarbeiten und schlussendlich auch zu implementieren.

Muss die Innovation sich immer mit der Zukunft auseinandersetzen oder reicht es, wenn eine aktuelle Herausforderung auf eine neue Art und Weise gelöst wurde?

Eine Innovation kann auch eine aktuelle Herausforderung lösen. Die Innovation muss also nicht zwingend mit einem Zukunftsthema verknüpft sein und in der Zukunft stattfinden. Die Konzeptionsphase sollte allerdings abgeschlossen sein und eine Umsetzung machbar erscheinen.

Was sind im Rahmen des Preises keine Innovationen?

Eine Idee oder ein Projekt, das keinen Nutzen für die Mitarbeitenden, Künstler:innen oder die Besucher:innen, also das direkte Umfeld stiftet, wird in diesem Fall nicht als Innovation im Sinne dieses Preises begriffen. Weiter werden notwendige betriebliche Änderungen, wie z.B. die Einführung eines TSE-zertifizierten Kassensystems nicht als Innovation gewertet.

Warum gibt es einen Preis für Nachhaltigkeit? Was wird damit ausgezeichnet?

Clubkultur ist ein wichtiger Treiber des gesellschaftlichen Wandels. Nachhaltigkeit im Sinne des APPLAUS orientiert sich an den Zielen der Agenda 2030. Dazu gehören unter anderem Gesundheit und Wohlergehen, Geschlechtergleichheit, menschenwürdige Arbeit und Wirtschaftswachstum, nachhaltige Städte und Gemeinden und/oder Maßnahmen zum Klimaschutz usw. Zudem hat sich Deutschland vorgenommen, bis 2030 den Ausstoß an Klimagasen um 60 % zu reduzieren.

Erreicht werden diese Ziele nur, wenn alle ihren Teil dazu beitragen. Clubs und Veranstalter:innen können dabei eine tragende Rolle spielen und haben als relevante kulturelle Akteur:innen mit beispielhaften Aktionen Vorbildcharakter für die nötige Umsetzung von nachhaltigen Maßnahmen. Der kulturelle Sektor hat durch seinen Einfluss auf die öffentliche Wahrnehmung eine große Mitverantwortung bei der Erreichung der vereinbarten Ziele. Das vorherrschende Narrativ des ‚Nachhaltigkeit bedeutet Verzicht & Verbot’ lähmt und verlangsamt dringend notwendige Entwicklungen. Hier gilt es heute mehr denn je, neue Erzählungen und Erlebnisse zu entwickeln, die die gesamte Gesellschaft in diese Generationenaufgaben mit einbeziehen und diese als bewältigbar erfahrbar machen.

 

Dennoch fehlt in der Branche in der Breite das notwendige Handlungs- und Erfahrungswissen, um konkrete, spartenübergreifende Ansätze für nachhaltigere Entwicklungen bei Veranstaltungen und in Spielstätten flächendeckend umzusetzen. Der Sonderpreis Nachhaltigkeit möchte sich dieser Herausforderung stellen und Leuchttürme der Nachhaltigkeit auszeichnen und so zeigen: Die Veranstaltungsbranche der Zukunft ist nicht weniger bunt, lustig und begeisternd. Kommt aber mit weniger Energie, Ressourcen und Umweltwirkungen aus.