FAQ
Nachdem Ihr die Teilnahmebedingungen für den APPLAUS-Award 2025 gelesen habt, findet Ihr hier Antworten auf möglicherweise noch offene Fragen.
Darüber hinaus hilft Euch das APPLAUS-Team bei Fragen rund um den APPLAUS und die Bewerbung per E-Mail oder während der Sprechzeiten telefonisch gerne weiter.
Ansprechpartner:innen:
Tanja Linke (sie/ihr) | bewerbung@applaus-award.de
Telefonische Beratungszeiten:
Mo, Di + Do jeweils 14-17 Uhr
Mi 10-13 Uhr
030 531 475 45 – 620
Fragen zu den Kategorien
Der Preis würdigt kulturell herausragende und qualitativ anspruchsvolle Livemusikprogramme und –spielstätten aus allen Genres der Popularmusik und des Jazz. Er wird in sechs Kategorien vergeben und zeichnet das Vorjahr 2024 aus.
Auszeichnungen mit Preisgeld:
- Beste Livemusikprogramme (bis zu 50.000 €)
- Beste Livemusikspielstätten (bis zu 35.000 €)
- Beste kleine Spielstätten & Konzertreihen (bis zu 10.000 €)
- Awareness, Inklusion & Nachhaltigkeit (jeweils bis zu 10.000 €, in der Regel eine Auszeichnung pro Kategorie)
Weitere Auszeichnungen:
- Hauptpreise: In den Kategorien Beste Livemusikprogramme, Beste Livemusikspielstätten und Beste kleine Spielstätten und Konzertreihen wird jeweils ein Hauptpreis vergeben (ohne zusätzliche Dotierung).
- Undotierte Auszeichnungen: Bei Überschreitung der Fördermittelgrenze können sich Spielstätten für eine undotierte Auszeichnung bewerben.
- Beste Livemusikprogramme zeichnet in erster Linie ein herausragend kuratiertes Livemusikprogramm aus.
- Beste Livemusikspielstätten bewertet neben der Programmqualität auch Aspekte wie z. B. Produktionsbedingungen, Inklusion, Diversität, gesellschaftliches Engagement und Personalpolitik.
Die detaillierten Bewertungskriterien für jede Kategorie sind in den Teilnahmebedingungen aufgeführt.
Die Jury wählt die Hauptpreisträger:innen (ohne zusätzliche Dotierung) aus den regulären Preisträger:innen aus.
Der Awareness-Preis würdigt Livemusikspielstätten und Veranstalter:innen, die besonders viel Engagement in die Antidiskriminierungsarbeit und Unterstützung Betroffener stecken. Der Award bedeutet nicht, dass an diesen Orten keine Diskriminierung oder Gewalt mehr stattfinden. Er bedeutet auch nicht, dass die Auseinandersetzung mit sexualisierter Gewalt und Diskriminierung an diesem Ort für abgeschlossen erklärt werden kann. Er zeichnet diejenigen aus, die besonders stimmige, kontinuierliche oder innovative Wege gehen und mit ihrer Arbeit Best-Practice-Beispiele für möglichst diskriminierungsfreie Räume in der Veranstaltungsbranche schaffen. Sie sollten ein Vorbild für andere darstellen und mit Vorfällen transparent und betroffenenzentriert umgehen.
„Awareness“ steht für eine Haltung und Praxis, die sich aktiv gegen Diskriminierung, (sexualisierte) Gewalt und andere Formen grenzüberschreitenden Verhaltens richtet. Ziel von Awareness-Arbeit ist es, strukturelle Diskriminierung zu erkennen und aktiv abzubauen, konsensbasiertes Handeln zu fördern sowie ein Umfeld zu schaffen, in dem alle Menschen – unabhängig von Aussehen, Herkunft, Geschlecht, sexueller Orientierung oder anderen Merkmalen – sich sicher und respektiert fühlen. Die Deutungshoheit darüber, was als diskriminierend oder übergriffig empfunden wird, liegt bei den Betroffenen selbst und bedarf keiner Rechtfertigung.
Im Kontext von Livemusikveranstaltungen bedeutet Awareness, eine Struktur vor Ort zu schaffen, durch die Betroffene von Diskriminierung und Gewalt parteiliche Unterstützung erfahren. Auch Prävention und Bildung sind wichtige Pfeiler von Awareness-Arbeit. Es bedeutet auch, dass sich Veranstalter:innen, Besucher:innen, Personal und Künstler:innen stetig informieren und aktiv dazu beitragen, Gewalt und gesellschaftliche Strukturen der Ungleichheit abzubauen. Dies erfordert insbesondere kritisches und kontinuierliches Hinterfragen eigener Handlungen, Arbeitsweisen und Strukturen. Das bedeutet auch, dass alle an einer Veranstaltung beteiligten Personen Verantwortung für sich selbst und für den geteilten Raum übernehmen und so einen Ort schaffen, in dem jede Person respektiert und ihre individuelle Freiheit geschützt wird.
Mit Awareness-Konzepten räumen Veranstaltungsorte der Sicherheit und gleichberechtigten Teilhabe von Besucher:innen und Mitarbeiter:innen einen hohen Stellenwert ein und stärken die gemeinschaftliche Verantwortungsübernahme bei Events. Eine konsequente Antidiskriminierungs- und Unterstützungsarbeit trägt dazu bei, dass sich Menschen sicherer, respektierter und zufriedener fühlen. Individuell angepasste Konzepte sowie gestärkte Teilhabe- und Feedbackmöglichkeiten sorgen für eine hohe Akzeptanz und schaffen Vertrauen – und damit eine Bindung an die Spielstätte. Zudem erleichtern sie den Umgang mit herausfordernden und krisenhaften Situationen und wappnen Spielstätten als permanent lernende Organisationen für vielfältige Zukunftsszenarien.
Rund 7,8 Millionen Menschen mit Behinderung leben in Deutschland – doch in Kunst und Kultur sind sie deutlich unterrepräsentiert und stoßen als Besucher:innen, Mitarbeiter:innen oder Künstler:innen nach wie vor auf Barrieren und erleben Diskriminierung. Der Preis würdigt bewusstes Engagement für Inklusion und zeigt, wie vielfältig Wege sein können, um Barrieren abzubauen und Teilhabe zu ermöglichen. Im Mittelpunkt stehen dabei Menschen mit Behinderung und ihre gleichberechtigte Teilhabe in der Livemusikszene. Ausgezeichnet werden Best-Practice-Beispiele, bei denen neue Ideen und Ansätze bereits erfolgreich umgesetzt werden. Das Ziel: Inklusion und Teilhabe sollen selbstverständlicher Teil des Alltags und gelebte, diskriminierungsfreie Normalität werden.
Barrierefreiheit bedeutet, dass bauliche Umgebungen, Informationsangebote, Kommunikation usw. so gestaltet sind, dass alle Menschen sie ohne fremde Hilfe nutzen und wahrnehmen können. Inklusion geht darüber hinaus: Sie schafft die Voraussetzungen dafür, damit Menschen mit und ohne Behinderung gleichberechtigt am gesellschaftlichen Leben teilnehmen können – unabhängig von Geschlecht, Alter, Fähigkeiten, sexueller Orientierung, Herkunft oder sozialem Status.
Barrierefreiheit und Inklusion sind grundlegende Menschenrechte, verankert in der UN-Behindertenrechtskonvention, EU-Beschlüssen sowie in den Gleichstellungsgesetzen von Bund und Ländern. Sie betreffen viele Lebensbereiche – von Architektur über Kommunikation bis hin zur Gestaltung von Websites. Inklusion ist ein gemeinsamer Entwicklungsprozess. Auch Menschen ohne Behinderung müssen aktiv daran mitwirken – denn echte Teilhabe gelingt nur gemeinsam. Menschen mit Behinderung, chronischen Erkrankungen oder neurodiverse Personen sind Teil der Livemusikszene – als Besucher:innen, Mitarbeiter:innen und Künstler:innen. Ihre Perspektiven, Talente und Ideen bereichern die gesamte Branche.
Deutschland hat sich das Ziel gesetzt, die CO₂-Emissionen bis 2030 um 65 % gegenüber 1990 zu reduzieren. Dieses Ziel kann nur erreicht werden, wenn alle gesellschaftlichen Bereiche Verantwortung übernehmen – auch die Kultur- und Veranstaltungsbranche. Die Club- und Livemusikkultur war schon immer ein Motor gesellschaftlicher Veränderung. Auch hier kann sie als kulturelle Akteurin beispielhafte Wege aufzeigen und mit gutem Beispiel voran gehen.
In der Veranstaltungsbranche fehlt vielerorts noch das nötige Handlungs- und Erfahrungswissen, um nachhaltige Konzepte breit umzusetzen. Der Preis für Nachhaltigkeit setzt genau hier an: Er macht zukunftsweisende Lösungen sichtbar, zeichnet Best-Practice-Beispiele aus und zeigt, dass eine nachhaltige Veranstaltungsbranche nicht weniger bunt, lustig und begeisternd ist, aber mit weniger Energie, Ressourcen und Umweltwirkungen auskommt. Eine Auszeichnung mit dem Preis für Nachhaltigkeit ist Anerkennung und Motivation zugleich: Sie würdigt bereits geleistete Schritte und ermutigt dazu, den eingeschlagenen Weg weiterzugehen – hin zu einer zukunftsfähigen, ressourcenschonenden Veranstaltungslandschaft.
Aufgrund des hohen Transformationsdrucks im Bereich der ökologischen Nachhaltigkeit, stehen die ökologischen Dimensionen von Nachhaltigkeit im Fokus.
Die zentralen Handlungsfelder für Livemusikspielstätten und Veranstaltungen mit Blick auf ökologische Nachhaltigkeit sind insbesondere die Bereiche Energie, Mobilität und Ressourcennutzung, da Emissionen in diesen Bereichen eine erhebliche Rolle bei der Klimawirkung spielen. Geeignete Maßnahmen zur Reduktion von Emissionen in diesem Bereich haben daher einen besonderen Stellenwert und ein hohes Handlungs- und Einsparpotential.
Fragen zur Teilnahmeberechtigung
Bewerben können sich Betreiber:innen von Livemusikspielstätten sowie regionale Veranstalter:innen von Konzertreihen mit Sitz in Deutschland.
Hinweis: Veranstalter:innen ohne eigene Spielstätte können sich nur in der Kategorie Beste kleine Spielstätten und Konzertreihen bewerben.
Ja, auch frühere Preisträger:innen können sich erneut bewerben.
Ja, wenn die Spielstätte mehrere Räume hat und die für die Bewerbung ausgewählten Räume zusammen maximal 1.000 Personen (unbestuhlt) fassen.
Teilnahme möglich:
- Zwei Räume mit 300 und 600 Plätzen (Gesamtkapazität: 900)
Teilnahme eingeschränkt möglich:
- Zwei Räume mit 400 und 800 Plätzen (Gesamtkapazität: 1.200)
→ Bewerbung nur für einen Raum möglich, wenn dort die Mindestkonzertanzahl erreicht wurde
→ Konzerte, die in allen Räumen gleichzeitig stattfanden, zählen nicht
- Drei Räume mit 200, 1.000 und 600 Plätzen (Gesamtkapazität: 1.800)
→ Bewerbung nur für einen bzw. zwei Räume möglich, wenn dort die Mindestkonzertanzahl erreicht wird
→ Konzerte, die in allen Räumen gleichzeitig stattfanden, zählen nicht
Teilnahme nicht möglich:
- Ein einzelner Raum mit 1.200 Plätzen
Im Zweifelsfall kann die Initiative Musik Nachweise im Rahmen der Vorprüfung anfordern. Entscheidend ist die maximale Anzahl an Stehplätzen bei Konzerten in allen Innenräumen der Spielstätte. Mögliche Nachweise sind z. B. Brandschutzkonzepte, Konzessionen, Genehmigungen, Grundrisse oder Mietverträge. Eigenbelege werden nicht akzeptiert. Bei Grundrissen ohne offizielle Kapazitätsangabe wird die Berechnung „2 Personen pro Quadratmeter“ angewendet.
- Beste Livemusikprogramme & Beste Livemusikspielstätten: mindestens 48 Konzerte 2024
- Beste kleine Spielstätten & Konzertreihen: mindestens 10 Konzerte 2024
→ Bitte beachtet: Ab 48 Konzerten ist eine Bewerbung nur in den Kategorien Beste Livemusikprogramme oder Beste Livemusikspielstätten möglich.
→ Veranstalter:innen ohne eigene Spielstätte: mindestens 10 Konzerte 2024 über mindestens 12 Kalenderwochen.
- Awareness, Inklusion und Nachhaltigkeit: mindestens 10 Konzerte 2024
Veranstaltungen, bei denen Livemusik öffentlich konzertmäßig von Musiker:innen und Bands aufgeführt wird und im Vordergrund steht. Für das Konzert wird speziell geworben und das Publikum kommt vorrangig für die musikalische Darbietung. Mehrere Live-Acts an einem Tag zählen als eine Veranstaltung, sofern nur einmal Eintritt gezahlt wurde. Künstlerische DJs zählen ebenfalls als Livemusikveranstaltung.
Veranstaltungen, bei denen konzertmäßig aufgeführte Livemusik nicht im Fokus steht, wie z. B.:
- Musikalische Lesungen
- Open Stages ohne kuratierten Opener
- Stummfilmvertonungen
- Comedy & (Musik-)Kabarett
- Reine Streamingveranstaltungen
Ebenfalls nicht eingereicht werden können:
- Veranstaltungen außerhalb der eigenen Spielstätte
- Veranstaltungen im Bereich Klassik / E-Musik
„Künstlerische DJs“ spielen nicht nur einen Tonträger ab. Sie nutzen Tonträger und technische Hilfsmitteln, um verschiedene Musikstücke zu neuen Klangbildern und Kompositionen zusammenzuführen (siehe auch Urteil des Bundesfinanzhofs vom 18.08.2005, Az. V R 50/04). Das entstehende Arbeitsergebnis muss die Qualität eines neuen künstlerischen Produkts besitzen. Folgende Kriterien sprechen für eine Tätigkeit, die unter die Definition „künstlerische DJs“ fällt:
- Erhalten eine Gage
- Veröffentlichen eigene Werke
- Treten auch außerhalb von Diskotheken auf (z. B. öffentlichen Veranstaltungen, Radiosender)
- Haben ein Künstler:innenprofil (z. B. Spotify, Instagram, Soundcloud, Resident Advisor)
- Sind als eigenständiger Programmpunkt gelistet
Ja, allerdings dürfen sie maximal 20 % des Gesamtprogramms ausmachen. Reine Open-Air-Veranstalter:innen sind von der Bewerbung ausgeschlossen.
Sogenannte Fliegende Bauten (z. B. Zelte/fahrbare Bühnen) sind „bauliche Anlagen, die geeignet und bestimmt sind, wiederholt aufgestellt und abgebaut zu werden.“ Reine Open-Air-Bühnen fallen ebenfalls nicht unter diese Definition.
- Ja, wenn die öffentliche Förderung unter 40 % – gemessen am Gesamtumsatz – liegt in den Kategorien Beste Livemusikprogramme oder Beste Livemusikspielstätten. Auch unbare Leistungen wie mietfreie Räume oder Personal durch z. B. die Kommune zählen als Förderung.
- Ja, für eine undotierte Auszeichnung, falls die Förderung bei 40 % oder mehr liegt in den Kategorien Beste Livemusikprogramme oder Beste Livemusikspielstätten. Die Jury kann insgesamt bis zu fünf solcher Auszeichnungen vergeben.
- Ja, ohne Fördermittelgrenze in den Kategorien Beste kleine Spielstätten und Konzertreihen, Awareness, Inklusion und Nachhaltigkeit.
Für die Berechnung werden alle im Jahr 2024 erhaltenen öffentlichen Mittel – sowohl regelmäßige Förderungen zur Grundfinanzierung als auch projektbezogene, einmalige oder unregelmäßige Zuwendungen – einbezogen und in Relation zum Gesamtumsatz der Spielstätte gesetzt. Auch Förderungen durch die Initiative Musik fließen in die Berechnung ein. Preisgelder des APPLAUS gelten hingegen nicht als Fördermittel und bleiben unberücksichtigt.
Die Initiative Musik prüft stichprobenartig Gewinn- und Verlustrechnungen oder andere geeignete Nachweise für das Jahr 2024. In komplexen Fällen kann ein Testat durch eine Steuerberatung oder Wirtschaftsprüfung erforderlich sein.
Der APPLAUS möchte insbesondere Livemusikspielstätten auszeichnen, die überwiegend eigenwirtschaftlich arbeiten, also sich vor allem durch ihre Programmarbeit, Ticketverkäufe, Gastronomie oder andere eigene Einnahmen finanzieren. Die Fördermittelgrenze sorgt außerdem für vergleichbare Wettbewerbsbedingungen, damit kleinere, unabhängige Orte nicht mit institutionell geförderten Einrichtungen konkurrieren, die über größere Förderbudgets verfügen, strukturell abgesicherter sind und in der Regel ein geringeres wirtschaftliches Risiko tragen.
Kleinstveranstalter:innen haben oft geringe Budgets, sodass die Fördermittelgrenze schnell erreicht wäre, z. B. durch die kostenfreie Bereitstellung eines Veranstaltungsraumes. Um ihnen die Teilnahme zu ermöglichen, entfällt diese Regelung in dieser Kategorie.
Die Spielstätte muss über das Jahr hinweg kontinuierlich Livemusikveranstaltungen durchführen. Begründete Unterbrechungen (z. B. wegen Renovierung) sind bis zu drei Monate im Jahr 2024 zulässig – am Stück oder verteilt. Sommerpausen gelten nicht als Unterbrechung, sollten jedoch eine angemessene Dauer nicht überschreiten.
Nicht teilnehmen können:
- Juristische Personen des öffentlichen Rechts sowie Unternehmen mit mehrheitlicher Beteiligung öffentlicher Institutionen
- Fliegende Bauten (z. B. Zelte, fahrbare Bühnen), Open-Air-Bühnen, Konferenz- und Eventcenter, Tonstudios, Musikschulen und Gemeindesäle
- Reine Festival-, Open-Air- und Tourneeveranstalter:innen
- Unternehmen mit eröffnetem Insolvenzverfahren
- Spielstätten oder Veranstalter:innen, die verfassungsfeindliche, gesetzeswidrige oder strafbare Inhalte verbreiten und gewaltverherrlichende oder jugendgefährdende Schwerpunkte in der Programmplanung setzen. Als Förderplattform, die sich für Gleichstellung, Diversität und kulturelle Teilhabe in der Musik ausspricht (siehe Leitlinien der Initiative Musik), behält sich die Initiative Musik vor, bei Livemusikspielstätten und Veranstalter:innen, welche menschenverachtende Inhalte oder Ungleichwertigkeitsideologien verbreiten oder diesen eine Bühne zu bieten, die Auszeichnungswürdigkeit in Frage zu stellen oder eine Auszeichnung zurückzuziehen.
Fragen zur Bewerbung
Ja, maximal zwei: eine in Beste Livemusikprogramme, Beste Livemusikspielstätten oder Beste kleine Spielstätten & Konzertreihen und eine in Awareness, Inklusion oder Nachhaltigkeit.
Ja, eine Bewerbung ist auch unabhängig von den anderen Kategorien möglich.
Pflichtunterlagen:
- Auflistung der Livemusikveranstaltungen 2024 (Verwendung der offiziellen Vorlage zwingend erforderlich)
- Aktueller Handels-/Vereinsregisterauszug, Gewerbeanmeldung oder eine vergleichbare Legitimationsunterlage (+ ggf. Vollmacht)Hinweis: Nutzt ggf. das Registerportal der Länder, um online einen aktuellen Auszug abzurufen.
Optional (je nach Kategorie):
- (Digitaler) Flyer oder Veranstaltungsprogramm
- Fotos der Spielstätte
Nein, die offizielle Vorlage (.xlsx, 316 KB) muss zwingend verwendet werden, um eine einheitliche Gestaltung und Vergleichbarkeit sicherzustellen. Ein Upload eigener Auflistungen ist nicht möglich.
- Eigenveranstaltung: Ihr wart alleinige Hauptveranstalter:innen mit voller inhaltlicher und finanzieller Hauptverantwortung.
- Kooperation: Die Veranstaltung wurde gemeinsam mit anderen Akteur:innen organisiert und durchgeführt, wobei die inhaltliche und finanzielle Hauptverantwortung überwiegend (> 50 %) bei Euch lag.
- Rental: Externe Veranstalter:innen haben Eure Spielstätte gemietet.
Hinweis: Veranstalter:innen ohne eigene Spielstätte können nur Eigenveranstaltung oder Kooperation auswählen, nicht Rental.
Ja, aber sie müssen in der Vorlage Auflistung der Livemusikveranstaltungen 2024 eindeutig als Rentals gekennzeichnet werden.
- Veranstaltungen mit „Pay to Play“-Modellen (z.B. Künstler:innen tragen Grundkosten wie Raummiete, Hauspersonal, Haustechnik oder garantieren Einnahmen) sind ausgeschlossen.
- Prozentuale Doordeals sind erlaubt, wenn mindestens 50 % der Einnahmen ab dem ersten Euro an die Künstler:innen gehen und keine pauschalen Kosten vorab abgezogen werden.
- Ausnahme: Eine garantierte, angemessene Gage plus Beteiligung ab Break-Even
Fragen zu Fristen und Ablauf
Die Bewerbung kann online über das Bewerbungstool eingereicht werden – vom 24. April 2025 (10:00 Uhr) bis zum 22. Mai 2025 (18:00 Uhr).
Hinweis: Anders als in den Vorjahren muss nach der Einreichung kein PDF der Bewerbung unterzeichnet und hochgeladen werden.
Nein, der Zeitpunkt der Einreichung hat keinen Einfluss auf die Juryentscheidung.
- Prüfung der Bewerbung: Die Initiative Musik prüft alle Bewerbungen auf Vollständigkeit und Teilnahmeberechtigung (z. B. Kapazitätsgrenze, Mindestkonzertanzahl).
- Rückfragen bei Unklarheiten: Falls Unterlagen bzw. Angaben fehlen oder Unklarheiten bestehen, wird die angegebene Ansprechperson per E-Mail oder Telefon kontaktiert.
- Zulassung zum Juryverfahren: Vollständige und teilnahmeberechtigte Bewerbungen erhalten nach Abschluss der Prüfung eine formale Zusage.
- Absage bei Nicht-Erfüllung der Kriterien: Wenn eine Bewerbung die Teilnahmebedingungen offensichtlich nicht erfüllt, erfolgt nach der Vorprüfung eine formale Absage – ggf. ohne zusätzliche Rückfrage.
Die Preisträger:innen werden voraussichtlich Ende September per E-Mail benachrichtigt. Von Nachfragen zum Stand der einzelnen Bewerbungen bitten wir bis dahin abzusehen.
Im November. Der genaue Termin und Ort werden bald bekannt gegeben.
Fragen zu den Preisgeldern
Die angegebenen Preisgelder stellen die maximale Dotierung pro Kategorie dar. Ziel ist es, diese Beträge möglichst auszuschütten – eine Garantie gibt es aber nicht. Die tatsächliche Höhe der Preisgelder hängt vom Gesamtbudget, der Anzahl der Auszeichnungen und der finalen Entscheidung der Jury ab. Das Preisgeld kann deshalb auch leicht unter der Maximalsumme liegen.
Das Preisgeld soll vorrangig künstlerisch-kulturelle Projekte fördern und das prämierte oder ein vergleichbares Livemusikprogramm fortgeführt werden. Es soll insbesondere bessere Bedingungen für Künstler:innen ermöglichen. Auch die Verwendung für den Betrieb der prämierten Spielstätte ist zulässig.
Ja, innerhalb von sechs Monaten nach Auszahlung ist ein kurzer Sachbericht erforderlich. Darin soll grob angegeben werden, wofür das Geld ausgegeben wurde (ohne Belege) oder noch geplant ist. Zusätzliche können Effekte der Auszeichnung (z. B. Medienresonanz, (politische) Aufmerksamkeit/Wertschätzung, Sponsoring) erwähnt werden.
In der Regel kurz nach der Preisverleihung.
Ja, in der Regel schon. Steuerrechtliche Fragen sollten individuell mit einer Steuerberatung geklärt werden.
Dieser Hinweis stellt keine verbindliche Steuerberatung dar. Bei detaillierteren Fragen wendet Euch im Zweifel bitte immer an eine Steuerberatung bzw. Wirtschaftsprüfung.
Fragen zur Jury und den Bewertungskriterien
Die APPLAUS-Jury besteht aus einer Hauptjury für die Kategorien Beste Livemusikprogramme, Beste Livemusikspielstätten und Beste kleine Spielstätten & Konzertreihen sowie aus unabhängigen Fachjurys für Awareness, Inklusion und Nachhaltigkeit.
Die Hauptjury umfasst neun Expert:innen aus der Musik- und Livebranche, darunter Booker:innen, Musiker:innen und Musikjournalist:innen.
Die Fachjurys für Awareness, Inklusion und Nachhaltigkeit setzen sich aus jeweils drei themenspezifischen Fachleuten zusammen. Jedes Jurymitglied wird für drei Jahre berufen, wodurch sich die Zusammensetzung bei jeder Ausgabe ändert.
Die Jury bewertet die Bewerbungen auf Basis ihrer fachlichen Expertise – unter Einbeziehung des ausgefüllten Bewerbungsformulars, des eingereichten Livemusikprogramms sowie ggf. weiterer, verlinkter Materialien. Maßgeblich sind die in den Teilnahmebedingungen definierten Bewertungskriterien der jeweiligen Kategorie, die sich auch in den entsprechenden Fragestellungen widerspiegeln.
Hinweis: Die folgende Zusammenfassung der Kriterien bietet eine erste Orientierung, welche Kategorie am besten zu Euch passt. Schaut Euch die Teilnahmebedingungen in Ruhe an – dann wisst Ihr, worauf es im Detail ankommt und könnt Eure Antworten in der Bewerbung gezielt darauf ausrichten.
- Beste Livemusikprogramme:
Entscheidend ist ein klares kuratorisches Konzept und eine hohe künstlerische Qualität. Zusätzlich fließen Kriterien wie ein ausgewogenes Verhältnis nationaler und internationaler Acts, Geschlechtergerechtigkeit und Diversität, die Förderung von Nachwuchskünstler:innen – insbesondere aus der regionalen Szene – sowie faire Auftrittsbedingungen in die Bewertung ein.
- Beste Livemusikspielstätten:
Bewertet wird das Gesamtkonzept der Spielstätte. Dazu zählen die Programmqualität, faire Konditionen für Künstler:innen, Gleichstellung, Inklusion, Personalpolitik, Produktionsbedingungen, Nachhaltigkeitsmaßnahmen sowie kulturelles Engagement.
- Beste kleine Spielstätten & Konzertreihen:
Hier stehen eine kreative, trendsetzende Programmgestaltung, faire Konditionen für Künstler:innen sowie nachhaltiges und kulturelles Engagement im Fokus.
- Awareness:
Bewertet wird die Qualität und konsequente Umsetzung des Awareness-Konzepts – darunter Maßnahmen gegen Diskriminierung und Gewalt sowie eine diskriminierungssensible Veranstaltungsorganisation.
- Inklusion:
Ausgezeichnet werden Maßnahmen, die Barrierefreiheit fördern und die Teilhabe von Menschen mit Behinderungen, chronischen Erkrankungen oder neurodiversen Bedürfnissen verbessern.
- Nachhaltigkeit:
Ausgezeichnet werden vorbildliche Umweltmaßnahmen in Bereichen wie Energie, Mobilität und Ressourcenschonung, die als Inspiration für die Branche dienen.
Zunächst bewertet jedes Jurymitglied die Bewerbungen individuell in einem Online-Voting. Die einzelnen Ergebnisse führen zu einem Ranking zusammengeführt, das als Grundlage für die weitere Diskussion dient. In mehreren Jurysitzungen werden die Bewerbungen anschließend gemeinsam besprochen, offene Fragen geklärt und die finalen Preisträger:innen ausgewählt.
Nein. Die Entscheidungen der Jury werden weder öffentlich noch gegenüber den Bewerber:innen begründet. Dies gewährleistet einen unabhängigen Auswahlprozesses und schützt die Vertraulichkeit der Jurysitzungen. Bewerber:innen ist es nicht gestattet, mit Jurymitgliedern über die Sitzungsinhalte, Abstimmungen oder Begründungen zu sprechen.