Am 25. April 2024 fällt der Startschuss für die elfte Runde des APPLAUS-Awards: Erneut können sich in Deutschland ansässige Spielstättenbetreiber:innen und Veranstalter:innen aus allen Genres von Popularmusik und Jazz mit ihren Livemusikprogrammen aus dem Jahr 2023 bewerben. Bewerbungen sind in sechs Kategorien möglich.
Mit der elften Ausgabe kehrt der APPLAUS zu vor-pandemischen Regelungen zurück: Für die Kategorien „Beste Livemusikprogramme“ und „Beste Livemusikspielstätten“ müssen die Bewerber:innen mindestens 48 Konzerte im Vorjahr vorweisen. Für die Kategorie „Beste kleine Spielstätten und Konzertreihen“ sind mindestens 10 Konzerte nötig. Das eingereichte Gesamtprogramm darf dabei bis zu 20 Prozent aus Open-Air-Formaten bestehen. Andere alternative Konzertformate, wie Streaming oder Ausweichlocations, mit denen pandemiebedingt in den vergangenen Jahren die Mindestkonzertanzahl erreicht werden konnte, sind nicht mehr zulässig.
Die Fördermittelgrenze von 40% gilt in diesem Jahr wieder für alle 2023 erhaltenen Förderungen, somit auch für Projektförderungen und Billigkeitsleistungen. Für Spielstätten, die 2023 40% oder mehr Förderung erhalten haben, besteht jedoch erstmals die Möglichkeit einer Bewerbung für eine undotierte Auszeichnung in den Kategorien „Beste Livemusikprogramme“ und „Beste Livemusikspielstätten“. Die Jury darf insgesamt bis zu fünf dieser Auszeichnungen vergeben.
Der Startschuss für die Bewerbung für den APPLAUS 2024 fällt am 25. April, 10 Uhr. Bis 23. Mai 2024, 18 Uhr, können sich Spielstättenbetreiber:innen und Veranstalter:innen dann für eine der drei Kategorien „Beste Livemusikprogramme“, „Beste Livemusikspielstätten“ und „Beste kleine Spielstätten und Konzertreihen“ und/oder einer der drei Kategorien „Awareness“, „Inklusion“ und „Nachhaltigkeit“ bewerben. Mehr Informationen zur Bewerbung sowie die detaillierten Teilnahmebedingungen und FAQ findet ihr ab Donnerstag auf der APPLAUS-Website.